Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Ersatz der Kosten von Schönheitsreparaturen. Hierzu neue Fristrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Ersatz der Kosten von Schönheitsreparaturen. Hierzu neu(firmenpresse) - Kann der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen ersetzt bekommen, wenn es sich herausstellt, dass die Schönheitsreparaturklausel des Mietvertrages unwirksam ist und er deswegen nicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet war? Eindeutig ja! Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Mieter die Kosten der Malerfirma oder seine eigenen Aufwendungen nach den Grundsätzen der Geschäftführung ohne Auftrag, der ungerechtfertigten Bereicherung oder gegebenenfalls wegen Schadensersatzes aufgrund schuldhafter Verwendung von unwirksamen Vertragsklauseln von dem Vermieter ersetzt verlangen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jetzt (Urteil vom 4.5.2011, Aktenzeichen: VIII ZR 195/10), dass dies nur innerhalb der 6-Monats-Frist des § 548 Abs. 2 BGB möglich ist. Der BGH machte deutlich, dass die Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig von der Kenntnis des Mieters von der Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel zu laufen beginnt. 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses kann dieser Anspruch des Mieters nach diesem Urteil des BGH nicht mehr geltend gemacht werden.
Fachanwaltstipp Mieter: Das Urteil verdeutlicht einmal mehr, dass es sich lohnt, in Erfahrung zu bringen, ob die Schönheitsreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Damit sollte nicht 6 Monate gewartet werden. Besser ist, vor Mietvertragsende eine Klärung herbeizuführen und nur dann mehrere 1000 EUR in die Durchführung von Schönheitsreparaturen zu investieren, wenn Sie zweifellos hierzu verpflichtet sind.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
22.08.2011
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