Auch die Kirche muss Grundrechte ihrer Beschäftigten respektieren
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Auch die Kirche muss Grundrechte ihrer Beschäftigten respektieren
"Das Gericht hat sinnvollerweise das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bekräftigt. Die zweite Botschaft ist aber, dass auch in den Kirchen die Grundrechte der Beschäftigten nicht zur Manövriermasse von Arbeitgeberinteressen gemacht werden dürfen.
Eine Religionsgemeinschaft, die sich der Nächstenliebe verpflichtet, sollte ihren 1,3 Millionen Beschäftigten nicht die weltlichen Grundrechte verweigern, die andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon seit Jahrzehnten haben."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 09.09.2011 - 15:15 Uhr
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