Vorschlaege der Bundesregierung zur Sicherungsunterbringung unzureichend
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Vorschlaege der Bundesregierung zur Sicherungsunterbringung unzureichend
Lischka:
Spaet - hoffentlich nicht zu spaet - hat die Bundesjustizministerin auf Draengen ihrer Laenderkolleginnen und -kollegen heute ein Konzept zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Angesichts der Tatsache, dass es sich um das sicherlich wichtigste justizpolitische Projekt dieser Legislaturperiode handelt, ist die Praesentation des 12-seitigen Papiers als Tischvorlage aeusserst befremdlich. Dass trotzdem eine Einigung erzielt werden konnte, ist nur der konstruktiven Haltung der Laender zu verdanken. Angesichts des enormen Zeitdrucks haben die Laender den Bund aufgefordert, bis spaetestens Juni 2012 die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Erfreulich ist, dass der Regelungsvorschlag der Bundesjustizministerin endlich unsere Forderung nach einer Streichung der nachtraeglichen Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht umsetzt. Der Vorschlag wuerde in der derzeitigen Fassung jedoch keiner verfassungsgerichtlichen Pruefung standhalten, da die erforderliche Einschraenkung bei den Anlassstraftaten auf schwerste Gewalt- und Sexualdelikte nicht erfolgt ist. Das Konzept ist zudem lueckenhaft, es enthaelt weder Regelungen zu therapieunwilligen noch zu nicht therapierbaren Straftaetern.
Unverantwortlich ist, dass der Vorschlag keine nachtraegliche Sicherungsunterbringung vorsieht, wie von Seiten der Laender vorgeschlagen. Hochgefaehrliche Straftaeter muessen nach dem Entwurf der Bundesjustizministerin nach Haftende auf freien Fuss gesetzt werden, wenn sich ihre Gefaehrlichkeit erst im Verlauf der Strafhaft erwiesen hat.
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Datum: 22.09.2011 - 16:00 Uhr
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