Wir schaffen Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauern bei Gerichten
ID: 490334
Wir schaffen Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauern bei Gerichten
Verzögerungsrüge und finanzielle Entschädigung beschleunigen Verfahren
Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und die zuständige Berichterstatterin Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Wir helfen Bürgern, die oft über zu lange Verfahren klagen. Mit dem heutigen Beschluss verankern wir im Gesetz einen neuen Rechtsbehelf, der rechtssuchenden Bürgern zur Verfügung steht, wenn sich ein Gerichtsprozess grundlos zu lange hinzieht. In diesem Fall kann der Verfahrensbeteiligte zunächst eine Verzögerungsrüge erheben und dadurch bei dem mit der Sache befassten Gericht auf eine Beschleunigung dringen. Sorgt das Gericht dann dennoch nicht für Abhilfe, steht dem Bürger in der Regel eine finanzielle Entschädigung zu.
Für uns ist klar: Die Justiz in Deutschland leistet insgesamt hervorragende Arbeit und ist ein positiver Standortfaktor für Wirtschaft und Investitionen in unserem Land. Ungeachtet dessen hat es in der Vergangenheit in Einzelfällen unakzeptabel lang gedauert, bis eine abschließende Entscheidung getroffen wurde. Solche Fälle widersprechen dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Mit dem heutigen Gesetz erfüllen wir daher auch eine Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Wir schließen damit eine Lücke im deutschen Staatshaftungsrecht. Die christlich-liberale Koalition wird sich darüber hinaus auch eine Reform des veralteten und unsystematischen Staatshaftungsrechts insgesamt vornehmen."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 29.09.2011 - 15:30 Uhr
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