Einstweilige Verfügung gegen die IG Metall
(Berlin, 27.05.2008) Der AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, hat beim Landgericht Frankfurt/Main gegen die IG Metall eine mit 250.000 € strafbewehrte einstweilige Verfügung erwirkt.
"Es erfüllt mich mit Befriedigung, dass das Frankfurter Landgericht unsere Rechtsauffassung teilt, dass die IG Metall nicht über dem Gesetz steht", sagte Peter Mumme, Präsident des AMP, am 27. Mai 2008 in Berlin. "Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, dass sich die Personaldienstleister nicht alles von der IG Metall gefallen lassen müssen, vor allem nicht gesetzwidrige Eingriffe in die unternehmerische Freiheit."
Die IG Metall hatte im April dieses Jahres Zeitarbeitsunternehmen angeschrieben und sie unter Androhung von Repressalien aufgefordert, nur noch Tarifverträge des DGB anzuwenden und auf Verlangen der IG Metall die gleiche Bezahlung für Zeitarbeitskräfte einzuführen. "Diesem unsäglichen Treiben, das dann auch noch unter dem Titel 'Fairness-Abkommen' lief, hat das Frankfurter Landgericht ein Ende gesetzt", so Mumme. In seiner einstweiligen Verfügung vom 21. Mai 2008 hat das Landgericht der IG Metall mit einem Ordnungsgeld von 250.000 € untersagt, weiterhin in dieser Form an Zeitarbeitsunternehmen heranzutreten.
"Das ist ein Sieg für unsere ganze Branche!", betonte Mumme. "Die vom AMP erwirkte einstweilige Verfügung zeigt, dass die IG Metall nicht alles mit uns machen kann, auch wenn diese Gewerkschaft Millionen Euro dafür investiert, die Zeitarbeit kaputt zu kriegen. Wir haben uns als einziger Zeitarbeitsverband erfolgreich gegen die Zumutung zur Wehr gesetzt, dass die IG Metall mehr als 8.000 Unternehmern und Unternehmerinnen mit nach meinem Empfinden erpresserischen Methoden die Bedingungen diktieren will, mit denen Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern und Kunden geregelt werden."
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Datum: 27.05.2008 - 11:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Thomas Hetz
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Berlin
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Politik & Gesellschaft
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Freigabedatum: 27.05.2008
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