Geldgeschäfte im Online-Handel nur noch mit ZAG-Lizenz - iclear bietet rechtskonforme"White La

Geldgeschäfte im Online-Handel nur noch mit ZAG-Lizenz - iclear bietet rechtskonforme"White Label"Lösung

ID: 503629

Mannheim, 20. Oktober 2011. Online-Plattformen, die als Vermittler zwischen Händlern und Kunden auftreten und dabei auch Zahlungen abwickeln, brauchen nach dem seit 01. November 2009 gültigen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Bestätigt wurde das aktuell durch das Landgericht Köln. iclear (www.iclear.de) bietet diesen Plattformen nun eine Lösung.



Online-Zahlungsanbieter mit mehr als 6.000 angeschlossenen Händlern: iclear.Online-Zahlungsanbieter mit mehr als 6.000 angeschlossenen Händlern: iclear.

(firmenpresse) - Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil vom 29. September 2011 (Aktenzeichen 81 O 91/11) eine entsprechende Einstweilige Verfügung gegen eine Lieferplattform bestätigt, die ohne Lizenz Kundengelder eingesammelt und an die angeschlossenen Lieferanten verteilt hatte. Das beklagte Unternehmen vermittelt Bestellungen von Fertiggerichten und wickelte bisher auch den Zahlungsverkehr ab.

In der Begründung des Landgerichts heißt es unter anderem: "Erbringt ein Unternehmen gewerbsmäßige Bestellvermittlungen in Verbindung mit einer Online-Zahlungsmöglichkeit, so handelt es sich um ein Zahlungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Zahlungsmöglichkeit als Nebendienst für ein Hauptgeschäft erbracht wird."

Bezug genommen wird hier auf das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten, kurz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Dieses Gesetz ist seit 01. November 2009 in Kraft, eine Übergangsregelung lief bis zum 30. April 2011. Seit dem 01. Mai 2011 also braucht jedes Unternehmen, das Zahlungen für Dritte abwickelt, dafür eine Lizenz.

iclear-Geschäftsführer Michael Sittek: "Das Urteil des Landgerichts Köln hat massive Folgen - nicht nur für die in diesem Fall beklagte Partei, sondern als Signalwirkung für die gesamte Online-Branche und alle, die Zahlungen für Dritte abwickeln. Unternehmen, die davon betroffen sind, stehen ohne Lizenz nicht nur auf juristisch schwankendem Boden, sie handeln klar gesetzeswidrig."

Die Lösung: Zahlungsabwicklung auslagern

iclear bietet betroffenen Online-Anbietern ohne entsprechende BaFin-Lizenz eine Lösung, die sie gegen das Risiko einer Einstweiligen Verfügung und die damit verbundene Gefahr absichert, ihr Geschäft einstellen zu müssen. Dabei haben sie im Prinzip zwei Möglichkeiten: Entweder sie binden iclear als technischen Dienstleister offen in ihren Online-Auftritt ein. Oder sie wählen die von iclear angebotene "White Label-Lösung", bei der iclear nur im Hintergrund für sie arbeitet.



Der Vorteil: Das jeweilige Unternehmen kann die Zahlungsabwicklung weiterhin im eigenen "Look and Feel" anbieten. Durch die Auslagerung der Dienstleistung befindet es sich aber rechtlich auf der sicheren Seite. Michael Sittek: "Mit dieser Dienstleistung sind wir meines Wissens derzeit der einzige Anbieter am Markt. Ein Online-Unternehmen, das diesen Weg geht, hat - neben der juristischen Seite - noch einen weiteren Vorteil: Es kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und sein Geschäft ungestört weiter betreiben und ausbauen."

Rechtsanwalt Michael Rohrlich, Autor und ausgewiesener Experte im Online-Bereich, meint dazu: "Dieses Urteil macht klar: Wer als Vermittler von Waren und/oder Dienstleistungen auch Zahlungen entgegennimmt und sie an die Anbieter weiterleitet, ist nach der Definition des Gesetzgebers ein Zahlungsinstitut und damit den Bestimmungen des ZAG unterworfen. Online-Händler und -Portale, zu deren Geschäft eine solche Zahlungsabwicklung gehört, sollten sich, um juristischen Problemen aus dem Weg zu gehen, dringend für eine solche Abwicklung von Geldgeschäften eines eingeführten Lösungsanbieters bedienen. Im Zweifel sollte zudem Rechtsrat eingeholt werden, um teure Abmahnungen der Konkurrenz zu vermeiden."

Über Michael Rohrlich:

Michael Rohrlich ist Rechtsanwalt und Fachautor. Seine Schwerpunkte liegen auf den Gebieten des IT- und Onlinerechts sowie des Gewerblichen Rechtsschutzes. Bereits seit 1997 veröffentlicht er regelmäßig juristische Fachbeiträge in diversen Publikationen. Seit 2008 ist er für die Rechtstipps im iclear Newsletter zuständig.


Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Michael Rohrlich
Heinestr. 9
52146 Würselen
Tel.: 02405 - 1408040
Fax: 02405 - 1408041
E-Mail: info@ra-rohrlich.de
Internet: www.ra-rohrlich.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über iclear (www.iclear.de):

iclear ist das innovative Abrechnungssystem im Internet. Das System schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel und unterstützt die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang. Mehr als 6.000 Online-Händler bieten derzeit in Deutschland die Zahlung mit Hilfe von iclear an. Der Zahlungsanbieter sorgt als E-Geld-Agent von Tunz.com S.A. für eine sichere Abwicklung bei allen banküblichen Bezahlwegen und auch bei Zahlungen über Visa/MasterCard oder Online-Überweisungen wie giropay und die Zahlung per Rechnung.

Über iclear können Käufer im Internet Waren einfach, bequem und sicher bezahlen. Das System vermittelt dabei in Echtzeit zwischen den beteiligten Parteien und sorgt für eine transparente, für beide Seiten sichere Abwicklung. iclear schafft so Vertrauen in den Online-Handel und in die Bezahlung im Internet. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer der iclear GmbH sind Michael Sittek und Stephan Tieleman.



PresseKontakt / Agentur:

digit media
Herbert Grab
Schulberg 5
72124 Pliezhausen
h.grab(at)iclear.de
07127 57 07 10
http://www.digitmedia-online.de



drucken  als PDF  SharePoint 2010-Integration für FirstSpirit CMS: e-Spirit und MATERNA schließen Partnerschaft d.velop sieht seine Einfachheitsstrategie durch aktuelle ECM-Marktpotenzialanalyse bestätigt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.10.2011 - 13:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 503629
Anzahl Zeichen: 4381

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Sittek
Stadt:

Mannheim


Telefon: +49 (0)621 / 1234 69-60

Kategorie:

New Media & Software


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 537 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Geldgeschäfte im Online-Handel nur noch mit ZAG-Lizenz - iclear bietet rechtskonforme"White Label"Lösung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

iclear GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

iclear Zahlarten ab sofort einzeln nutzbar - Kreditkartenabwicklung schon ab 1,2 Prozent ...
Mannheim, 21. März 2012. iclear, das schnelle, einfache und sichere Bezahlsystem im Internet, hat seinen Service weiter verbessert. Online-Händler können ab sofort jede Zahlungsart von iclear einzeln nutzen. Damit kann der Händler seine bevorzugten Zahlarten nicht nur wesentlich flexibler anbiet

Gründer und Geschäftsführer Michael Sittek verlässt iclear nach stärkstem Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte ...
In bestem Einvernehmen mit dem iclear-Hauptgesellschafter, der niederländischen Beteiligungsgesellschaft Mirveld II B.V., wird Firmengründer und Geschäftsführer Michael Sittek das Unternehmen zum 31. März 2012 verlassen. Stephan Tieleman wird als Vertreter des Hauptgesellschafters die Geschäft

iclear: Kooperation mit Tunz.com erfolgreich - Hohes Transaktionsvolumen problemlos verarbeitet ...
Tunz.com wurde im Januar 2007 mit Sitz in Brüssel gegründet. Das Unternehmen ist als E-Geld-Institut Eigentümer einer "e-Money issuer" Lizenz der belgischen Nationalbank. Damit ist Tunz.com als zugelassenes Kreditinstitut berechtigt, Kundendepots in Form von elektronischem Geld zu verwa


Weitere Mitteilungen von iclear GmbH


SharePoint 2010-Integration für FirstSpirit CMS: e-Spirit und MATERNA schließen Partnerschaft ...
Dortmund, 20. Oktober 2011 - Die e-Spirit AG, Hersteller des Content Management Systems (CMS) FirstSpirit, und der IT-Dienstleister MATERNA GmbH haben eine Technologie- und Implementierungspartnerschaft geschlossen. Inhalt ist die Entwicklung eines neuen Moduls zur nahtlosen Integration des FirstSpi

iVideoShow 1.1: Universal-App für iPhone und iPad startet Präsentationen auf beliebig vielen Apple-Geräten gleichzeitig! ...
Bei Messen, auf Ausstellungen, während einer Präsentation und sogar im Schaufenster lassen sich alle mobilen Apple-Geräte synchron schalten: Die App iVideoshow startet vorbereitete Filme auf allen Bildschirmen zur gleichen Zeit. Die neue Version 1.1 kann nun auch PDF-Dateien abspielen und untersc

BatchPhoto 3.0: Bits&Coffee mit moderner Batch-Fotobearbeitung für Windows! ...
Bits&Coffee stellt BatchPhoto 3.0 für Windows vor. Die All-in-one-Bildbearbeitung richtet sich an Fotografen, Web-Designer, Geschäftsleute und Familien, die viele Bilder auf einmal optimieren möchten. Im Batch-Verfahren lassen sich nun neue Fotos umfangreich optimieren, verfremden, in den

Spontaner und flexibler Fax-Empfang für iPhones, Android- und BlackBerry-Smartphones ...
(Berlin, 20. Oktober 2011) Cortado, führender Anbieter von Cloud-Desktop-Lösungen, hat seine Produktpalette um den Businessdienst Fax4Now erweitert. Dieser kann in Form einer Flatrate wahlweise für einen Tag, eine Woche oder einen Monat gebucht werden. Innerhalb des gewählten Zeitraums kann das


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z