Stundung von Steuern

Stundung von Steuern

ID: 506168
(firmenpresse) - Stundung von Steuern

Das Finanzamt erwartet, dass eine Steuer die fällig ist, auch zum Fälligkeitstag bezahlt wird. Dabei ist es unerheblich, ob diese Steuer durch eine Anmeldung des Unternehmers (z.B. Umsatzsteuer oder Lohnsteuer) oder durch einen Bescheid des Finanzamtes entsteht und fällig wird.

Kann diese Steuer nicht zum Fälligkeitstag bezahlt werden, sollte dem Finanzamt dies mitgeteilt werden. Hierbei ist zu unterscheiden:
-Ist es Steuer die den Steuerpflichtigen selbst betrifft wie z.B. Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer
Oder
-Ist es eine Steuer, die der Steuerpflichtige für Rechnung eines Anderen zu entrichten, insbesondere einzubehalten und abzuführen hat wie z.B. Lohnsteuer und Umsatzsteuer.

Nach § 222 der Abgabenordnung kann das Finanzamt Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Bezahlung der Steuer für den Steuerpflichtigen eine erhebliche Härte darstellt und der Anspruch des Finanzamtes durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Dies ist aber für solche Steuern möglich, die den Steuerpflichtigen persönlich betreffen.
Eine Stundung für Lohnsteuer und Umsatzsteuer ist nach den Vorschriften der Abgabenordnung nicht möglich.

Das Finanzamt muss den Antrag auf Gewährung einer Stundung gewissenhaft prüfen und dann darüber entscheiden. Es gibt aber keine objektiven Merkmale, an die sich der Sachbearbeiter im Finanzamt halten kann. Es gibt eine Reihe von Anhaltspunkten, die durch Erlasse der Finanzverwaltung oder der Rechtsprechung entwickelt wurden, aber es bleibt eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters im Finanzamt.

Der Antrag auf Gewährung einer Stundung muss daher mit den Anhaltspunkten aus den Erlassen der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung übereinstimmen, damit die Aussicht auf Gewährung der Stundung sehr groß ist. Es ist daher ratsam, dass ein Experte einen solchen Antrag stellt. Ein Experte kennt die Vorschriften und die Rechtsprechung der Finanzgerichte und die Kosten für einen Experten im steuerlichen Verfahrensrecht sind sicherlich geringer als die Kosten für die Ablehnung der Stundung und anschließende Vollsteckungsmaßnahmen.



Es ist daher Fingerspitzengefühl notwendig die richtigen Formulierungen zu wählen und in den Schriftsätzen und Verhandlungen mit dem Finanzamt Lösungen anzustreben, die das Wohl der vertretenen Mandanten entsprechend berücksichtigt. Dieses notwendige Fingerspitzengefühl hat sich das Steuerberatungsbüro Zielinski aus Hamburg über viele Jahre angeeignet. In vielen Fällen ist eine Lösung mit dem Finanzamt gefunden worden und die Bedürfnisse der vertretenen Mandanten ausreichend berücksichtigt.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Steuerberatungsbüro Zielinski berät seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen des Steuerrecht. Das Kanzlei-Team setzt sich aus Fachexperten für viele Steuerrechtsfragen zusammen, insbesondere für Fragen rund um das Verfahrensrecht (Einsprüche, Klagen, Betriebsprüfungen) bieten Ihnen die Fachexperten fundierte Lösungen an.
Darüberhinaus wird eine fundierte Beratung in Finanzierungsfragen, insbesondere Finanzierungen durch öffentliche Fördermittel, angeboten.

Günter Zielinski ist neben seiner Tätigkeit als Steuerberater auch Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Fördermittelberater



PresseKontakt / Agentur:

Steuerberater Günter Zielinski
Günter Zielinski
Rolfinckstrasse 37
22391 Hamburg
g.zielinski(at)steuerberater-zielinski.de
040 536 40 10
http://www.steuerberater-zielinski.de



drucken  als PDF  fianc: Neuer Marktplatz für Private-Equity-Beteiligungen gewährleistet Anonymität für Unternehmen und Investoren. Abgeltungssteuer - Nicht unnötig zahlen!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.10.2011 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 506168
Anzahl Zeichen: 2771

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040 536 40 10

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 254 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stundung von Steuern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberater Günter Zielinski (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Steuerzahlung trotz Einspruch ...
Steuerzahlung beim Einspruch Sie haben einen Steuerbescheid erhalten und sind nach einer Prüfung dieses Steuerbescheides der Überzeugung, dass dieser Steuerbescheid falsch ist. Es muss also ein Einspruch eingelegt werden, innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat. Aber auch bei der Ei

Kontopfändung durch Finanzamt ...
Wenn die fälligen Steuern nicht bezahlt werden oder bezahlt werden können, hat das Finanzamt eine Reihe von Möglichkeiten dem Unternehmer das Leben schwer zu machen. Eine von den Möglichkeiten ist die Pfändung des Bankkontos - der Kontoinhaber kann nicht mehr über das Konto verfügen, auch

Streit mit dem Finanzamt ...
Der Staat will Geld einnehmen - und für diese Einnahmen ist das Finanzamt der wichtigste Partner des Finanzministers Das Finanzamt verschickt Steuerbescheide und wenn sich Steuerzahlungen daraus ergeben, werden diese Forderungen mit allen Mitteln eingetrieben. Da stellt sich die Frage:


Weitere Mitteilungen von Steuerberater Günter Zielinski


Abgeltungssteuer - Nicht unnötig zahlen! ...
Freistellungsauftrag prüfen und dadurch Abgeltungssteuer sparen Bevor zum Jahresende die großen Zinstermine anstehen und weitere Kapitalerträge dem Privatanleger zufließen, sollte der Freistellungsauftrag in seiner Ausnutzung geprüft werden. Kommt der Privatanleger mit der Kalkulation der auss

fianc: Neuer Marktplatz für Private-Equity-Beteiligungen gewährleistet Anonymität für Unternehmen und Investoren. ...
Mit dem geschlossenen Marktplatz für Finanzinvestoren wendet sich die fianc GmbH an Kapitelbeteiligungsgesellschaften, Family Offices, Banken sowie M&A-Häuser und bietet ihnen, aber auch privaten Investoren die Möglichkeit, eine Unternehmensbeteiligung ab 500.000 Euro zu finden. Dabei verhi

DER THÜNKER vereinbart Kooperationen mit sozialen Trägern ...
Bonn, 25. Oktober 2011 - Bonns größter Büroservice DER THÜNKER hat im Rahmen des ersten gemeinnützigen Marktplatzes "Gute Geschäfte" im Museum Koenig konkrete Vereinbarungen mit mehreren gemeinnützigen Organisationen und Initiativen geschlossen. Die jeweils von unabhängigen Dritten

Mehr Service aus einer Hand: MIK-Center GmbH und die Herrmann und Kraemer GmbH bilden neue Gemeinschaft ...
Berlin/Garmisch-Partenkirchen, 25. Oktober 2011 - Die Berliner MIK-Center GmbH und die Herrmann und Kraemer GmbH, Garmisch-Partenkirchen, arbeiten in Zukunft als Schwesterfirmen unter einem gemeinsamen Dach zusammen. Die beiden führenden Unternehmen in der Archivierung und dem Management von Dokume


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z