ESUG: Breiter Widerstand gegen Privilegierung von Steuerforderungen
Berlin/Kleve, Oktober 2011. Der Deutsche Bundestag hat am 27. Oktober das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ESUG, verabschiedet. In einer „Berliner Erklärung zu Sanierung und Insolvenz“ kritisieren über 20 Wirtschaftsverbände, darunter auch der Bundesverband Credit Management (BvCM) e.V., die mit der Neuregelung verbundene Privilegierung von Steuerforderungen in Insolvenzverfahren.

(firmenpresse) - Die „Berliner Erklärung“ begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zu einer weiteren Stärkung eines sanierungsorientierten Insolvenzverfahrens ausdrücklich. Mit Unverständnis wird jedoch zur Kenntnis genommen, dass der Gesetzgeber einerseits und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes andererseits mit aller Macht darum bemüht sind, das bereits 1999 abgeschaffte Fiskusprivileg wieder einzuführen.
Sanierungschancen und Gläubigerschutz gefährdet
Mit einer Privilegierung von Steuerforderungen würden den von der Insolvenz betroffenen Unternehmen die letzten noch verfügbaren finanziellen Mittel entzogen, sodass eine Sanierung häufig in Gefahr gerate oder sogar von vorne herein unmöglich würde. Die Unterzeichner der Erklärung sind sich einig: Das ESUG wäre zu einem gesetzgeberischen Feigenblatt degradiert, das die Vernichtung von Unternehmenswerten und Arbeitsplätzen durch eine systemwidrige Privilegierung von Steuerforderungen nicht verdecken könnte. Nicole Neumerkel, BvCM-Vorstandsmitglied, sieht zudem Gläubigerinteressen in Gefahr: „Ungesicherten Gläubigern droht wegen der Vorabbefriedigung von Forderungen des Fiskus im Fall einer Kundeninsolvenz ein noch größerer Forderungsausfall, als er ohnehin schon entsteht.“ Eine Wiedereinführung des „mühsam mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) beseitigten Fiskusprivilegs − quasi durch die Hintertür“, sei aus Sicht des BvCM für die deutsche Privatwirtschaft nicht hinnehmbar.
Breite Allianz gegen einseitige Bevorzugung des Staates
Alle beteiligten Verbände und Organisationen rufen den Gesetzgeber auf, die bereits in Kraft getretenen Änderungen u.a. in § 55 Abs.4 der Insolvenzordnung dahingehend zu korrigieren − und weitere mittelbare oder unmittelbare Eingriffe zugunsten des Staates und zu Lasten aller übrigen ohnehin schon durch die Insolvenz stark beeinträchtigten Gläubiger zu unterbinden. Dies gilt vor allem für die Folgen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 09.12.2010 (Az. V R 22/10) und vom 28.07.2011 (Az. V R 28/09).
Die Bemühungen des Gesetzgebers um eine einseitige Bevorzugung des Staates hätten gezeigt, dass eine übergreifende Zusammenarbeit von Verbänden und Organisationen erforderlich ist, um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Daher haben sich mehr als 20 Verbände inklusive des BvCM entschlossen, nicht nur ihre Position in der Berliner Erklärung zu Sanierung und Insolvenz zu verdeutlichen, sondern auch zukünftig in einer dauerhaften Kommission zusammen zu arbeiten.
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Datum: 28.10.2011 - 12:54 Uhr
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