Emmely und Co. - Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers, Klage und Abfindung
ID: 511662
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily - in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht(firmenpresse) - Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.1.2010, Az. 3SA 324/09). Im dortigen Fall hatte der Arbeitnehmer den Teil einer alten, zur Entsorgung bestimmten Werkbank nach einer - dem Inhalt nach zwischen den Parteien strittigen Rücksprache mit dem Vorgesetzen und dem Betriebsratsvorsitzenden - auf den Anhänger seines privaten PKW"s geladen. Der Arbeitnehmer wähnte sich hierbei im Recht, da er glaubte, eine Erlaubnis hierfür erteilt bekommen zu haben. Dementsprechend verlud er die mitzunehmenden Teile nicht heimlich, sondern während der Arbeitszeit. Hierbei wurde er von der Geschäftsleitung beobachtet und zur Rede gestellt. Anschließend wurde sein Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt.
Diese Kündigung sah das Landesarbeitsgericht - wie auch schon zuvor das Arbeitsgericht - als unwirksam an. Hier hätte eine Abmahnung ausgereicht, um eine Wiederholung des beanstandeten Arbeitnehmerverhaltens auszuschließen. Dem Arbeitgeber fiel hier zur Last, dass er in der Vergangenheit wohl immer mal gestattet hatte, dass nicht mehr benötigte Werkteile von Arbeitnehmern mitgenommen wurden. Vor diesem Hintergrund hätte eine Abmahnung ausgereicht, um dem Arbeitnehmer künftig zu zeigen, dass derartiges Verhalten nicht mehr akzeptiert werde. Hinzu kam, dass dem Arbeitgeber wirtschaftlich kein Schaden entstehen konnte und dass der Arbeitnehmer nicht heimlich vorging.
Übrigens hat auch Emmely letztlich Recht bekommen. Aber sie musste dafür bis zum Bundesarbeitsgericht und gewann dort vor allem, weil sie zuvor 30 Jahre beanstandungsfrei gearbeitet hatte. Wer kann das schon von sich behaupten?
Tipp Arbeitnehmer: Grundsätzlich sollte jedem Arbeitnehmer klar sein, dass selbst der begründete Verdacht eines Vermögensdeliktes mit auch noch so kleinem finanziellen Schaden für den Arbeitgeber im Prinzip eine fristlose, jedenfalls eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann. Die Zeiten, in denen man Büromaterial, Werkzeug des Arbeitgeber, o. ä. bedenkenlos einpackte und das überflüssige Essen aus der Großküche privat verzehrt, sollten daher ein für allemal vorbei sein. Häufig nutzen Arbeitgeber derartige Vorfälle, um missliebige oder zu teuere Arbeitnehmer loszuwerden. Haben Sie eine Kündigung erhalten lohnt sich in der Regel die Erhebung einer Kündigungsschutzklage um wenigstens noch eine Abfindung zu erhalten.
Tipp Arbeitgeber: Führen Sie klare Regelungen in Ihrem Unternehmen für den Umgang mit Betriebseigentum ein und sorgen Sie für deren strikte Handhabung. Anderenfalls riskieren Sie, sich im Falle einer fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers dem Vorwurf auszusetzen, dass derartiges Verhalten betriebsüblich war und dem Arbeitnehmer daher das Unrechtbewusstsein abgesprochen wird. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, sämtliche Mitarbeiter schriftlich noch einmal ausdrücklich auf das künftig richtige Verhalten hinzuweisen.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Essen
02.11.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte, Essen und Berlin
Ihr kompetenter Fachanwalt für Kündigungsschutzklagen und Arbeitnehmervertretung in Essen, im Raum Rhein-Ruhr und in Berlin
fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
(Büropark Ruhrallee, Bus 154 und 155, Haltestelle Hohefuhrstraße)
Tel. 0201-4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Tel. 030-4000 4999
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-essen.com
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Angebote für Arbeitnehmer:
-Vertretung gekündigter Arbeitnehmer
-Kündigungsschutzklagen
-Außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen über Abfindungssummen
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall ihrer Versetzung
-Beratung von Arbeitnehmern bei Änderungskündigungen
-Änderungsschutzklagen
-Vertretung von Arbeitnehmern in Statussachen (Problem der sogenannten "Scheinselbstständigkeit")
-Statusklagen
-Vertretung von Arbeitnehmern bei allen Fragen des Arbeitsentgelts
-Beratung von Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen
-Beratung von Arbeitnehmern bei Abwicklungsvereinbarungen
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall einer Abmahnung
-Beratung zur rechtlichen Wirkung von Arbeitsvertragsklauseln
-Allgemeine Arbeitsvertragsberatung
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall von Mobbing oder Bossing
-Beratung von Arbeitnehmern bei der Formulierung von Zeugnissen
-Zeugnisklagen
-Beratung von Handelsvertretern
-Provisionsklagen
-Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in allen Prozessen vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten, in Berufungssachen vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bredereck Willkomm
Rechtsanwälte in Essen
Bredereck Willkomm
Alexander Bredereck
Ruhrallee 185
45136 Essen
essen-anwalt-marketing(at)web.de
(0201) 45320040
http://www.arbeitsrechtler-essen.com
Datum: 02.11.2011 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 511662
Anzahl Zeichen: 5712
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Essen
Telefon: (0201) 45320040
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 320 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Emmely und Co. - Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers, Klage und Abfindung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Fall: Die Klägerin war aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags als Lehrerin beschäftigt. Während ihres Studiums hatte sie acht Jahre zuvor insgesamt 50 Stunden als studentische Hilfskraft für denselben Arbeitgeber gearbeitet. Mit ihrer Klage hat die Lehrerin sich gegen die Befristung ihre
Viele E-on Mitarbeiter sollen versetzt werden ...
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 12.12.2011, dass die kommende Umstrukturierung des Energieriesen E-on einen Umzug für viele Mitarbeiter bedeuten könnte. In München wird die Konzerntochter Eon Energie dem Medienbericht zufolge geschlossen. Der Standort in Essen
Outokumpu will 1500 Stellen streichen ...
Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung geht die Firma Outokumpu mit hohen Verlusten in den gerade beschlossenen Zusammenschluss mit der ThyssenKrupp-Tochter Inoxum. In Deutschland sollen die Schmelzbetriebe in Krefeld und Bochum mit rund 850 Beschäftigten geschlossen werden. Betriebsbedingte Kün
Weitere Mitteilungen von Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Griechenland / Volksabstimmung / EU-Krise ...
Nicht auszudenken, wenn das Schule machen würde Die Bürgerinnen und Bürger Griechenlands sollen per Volksabstimmung über ihr Schicksal abstimmen. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss: Das ist ein Ding aus dem Tollhaus. Nicht auszudenk
September 2011: Erwerbstätigkeit weiter auf Rekordniveau ...
WIESBADEN - Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland hielt im September 2011 weiter an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erreichte die Zahl der Erwerbstätigen mit einem Wohnort in Deutschland mit rund 41,31 Millionen Personen einen neuerlichen Höchststand.
Staatsminister Hoyer reist nach Südostasien ...
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Werner Hoyer, reist vom 3.-5. November 2011 nach Myanmar und Thailand. In Myanmar wird Hoyer mit dem Parlamentspräsidenten Thura U Shwe Mann, dem Außenminister U Wunna Maung Lwin, weiteren Ministern sowie Vertretern der Opposition, darunter Friedensnobe
Rede Außenminister Guido Westerwelles anlässlich der Eröffnung der Afghanistan Regionalkonferenz in Istanbul (englisch) ...
- Es gilt das gesprochene Wort - Dear Minister Davutoglu, Dear Minister Rassoul, Dear Colleagues, Ladies and Gentlemen, First of all, I would also like to thank the governments of Afghanistan and Turkey for cohosting this important initiative. The region came here today to talk about




