Kfz-Versicherung: Die Beiträge werden steigen

Kfz-Versicherung: Die Beiträge werden steigen

ID: 511725

Warum ein Versicherungsvergleich insbesondere in diesem Jahr von Vorteil sein kann.




(firmenpresse) - Jedes Jahr im November ist die "Wechselzeit" in der Kfz-Versicherung. In diesem Jahr gibt es allerdings eine Besonderheit: Nach vielen Jahren des Preisrutsches und Wettbewerbes werden zum 01.01.2012 viele Versicherer Ihre Beiträge, teilweise sehr deutlich, erhöhen.
Die Allianz und die HUK Coburg haben schon Beitragserhöhungen angekündigt. Die "Financial Times Deutschland" (FTD) hatte unter Berufung auf Allianz-Vertreter berichtet, dass Erhöhungen von 15 Prozent "keine Seltenheit" seien. Ein anderer Vertreter sprach gegenüber dem Blatt sogar von mehr als 30 Prozent.
Michael Stelthove, Versicherungsmakler des Vergleichsportals mein-finanzkonzept.de rät den Verbrauchern deshalb: "Kunden sollten unbedingt jetzt vergleichen und bei besseren Angeboten schon jetzt den Wechsel vollziehen. In der Vergangenheit haben viele Anbieter die günstigen Beiträge ab dem 01.12. erhöht. Der Kunde hatte seine Kündigung ausgesprochen, konnte dann aber nicht mehr die günstigen Konditionen aus dem Vormonat nutzen."
Stelthove beobachtet dieses Vorgehen seit Jahren: "Die Beitragserhöhungen werden oft im Dezember an den Kunden versandt. Dieser hat dann ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht. Die Anbieter erhöhen aber schon zum 01.12 die Beiträge damit ein Anbieterwechsel nicht mehr so interessant für den Kunden wird. Deshalb empfehle ich jedem Verbraucher, schon im November alles Notwendige zu erledigen."
Aber nicht nur der Preis sollte bei der Anbieterauswahl entscheiden. Wichtig sind die Leistungen insbesondere in der Teil-und Vollkaskoversicherung. Michael Stelthove: "Insbesondere sollte der Versicherer auch leisten, wenn der Kunde grob fahrlässig einen Schaden produziert hat." Stelthove nennt ein Beispiel: "Eine Autofahrerin hat einen großen Teil Ihres Schadens nicht ersetzt bekommen, weil Sie einem Fuchs ausgewichen ist und somit einen Unfall verursacht hat." Das Gericht war der Meinung, dass der Schaden deutlich geringer ausgefallen wäre, wenn die Frau den Fuchs überfahren hätte. Landgericht Trier (Az.: 4 O 241/09). Zusätzlich sei es wichtig, den Fahrerkreis zu benennen und im Vorfeld abzuklären, was die Konsequenz ist, wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht, der vorher nicht angegeben wurde. Hier agiert fast jeder Versicherer unterschiedlich. Nicht selten ist in diesem Fall eine hohe Selbstbeteiligung zu zahlen. Weitere Kriterien sollte jeder Autofahrer für sich selber festlegen oder sich von einem Experten beraten lassen. Einen Preis- und Leistungsvergleich der verschiedenen Anbieter und eine Schritt-für-Schritt Videoanleitung finden Sie auf www.mein-finanzkonzept.de




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Datum: 02.11.2011 - 13:10 Uhr
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