Mietmangel: eigenmächtiges Zurückbehalten der Wohnungsmiete ohne vorherige Anzeige eines Mietmangels führt zu Kündigung und Räumungsklage.
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Fehlende Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter führte in Verbindung mit zurückbehaltener Miete aufgrund von Schimmelbefall zu einer Kündigung und Räumungsklage
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Datum: 09.11.2011 - 10:48 Uhr
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