Kritik an Etatkürzungen bei Antidiskriminierungsstelle ist nicht gerechtfertigt

Kritik an Etatkürzungen bei Antidiskriminierungsstelle ist nicht gerechtfertigt

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Kritik an Etatkürzungen bei Antidiskriminierungsstelle ist nicht gerechtfertigt



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Absenkung der Haushaltsmittel ist zumutbar

SPD und Grüne haben die erfolgten Etatkürzungen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kritisiert. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle, und der zuständige Berichterstatter Andreas Mattfeldt:

"Die Kritik der Opposition an den Beschlüssen des Haushaltsausschusses ist vollkommen unberechtigt. 2011 verfügte die Antidiskriminierungsstelle über 2,643 Millionen Euro, 2012 werden es nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses 2,533 Millionen Euro sein. Das sind gerade einmal vier Prozent weniger als 2011.

Wir sind zur Einhaltung der Schuldenbremse gezwungen. In diesen Zeiten ist eine Absenkung der Haushaltsmittel um vier Prozent nicht ungewöhnlich und durchaus zumutbar. Die Antidiskriminierungsstelle kann trotzdem weiterhin ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen.

Außerdem besteht für die Antidiskriminierungsstelle die Möglichkeit, Gelder, die sie in 2011 nicht verbraucht hat, in das Jahr 2012 zu übertragen. In vielen Bereichen lagen die Haushaltsansätze für 2011 höher als der tatsächliche Bedarf. Das heißt, die Antidiskriminierungsstelle wird im nächsten Jahr zusätzlich zu dem für 2012 bereitzustellenden Geld noch das aus 2011 gesparte Geld zur Verfügung haben. Damit werden die Kürzungen wahrscheinlich mehr als kompensiert.

Darüber hinaus haben wir mit unseren Beschlüssen das ureigenste Parlamentsrecht, das Haushaltsrecht, gewahrt, indem wir in einigen Bereichen die Verrechenbarkeit einzelner Haushaltstitel untereinander beendet haben. Das trägt zur Haushaltsklarheit bei: Durch ein Hin- und Herschieben von Geld kann die Exekutive die Prioritätensetzung und den Willen der Legislative umgehen ? dem haben wir einen Riegel vorgeschoben."


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Datum: 09.11.2011 - 19:00 Uhr
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