DG-Anlage – Verjährung zum Jahresende droht!

DG-Anlage – Verjährung zum Jahresende droht!

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(firmenpresse) - Dass Banken freiwillig keinerlei Schadensersatzansprüche anerkennen, werden mit Sicherheit Anleger sogenannter „DG-Anlagen“ zur Kenntnis genommen haben.

„Obwohl beispielsweise das OLG Frankfurt in der Vergangenheit mehrfach die Feststellung getroffen hatte, dass z.B. im DG 34-Emissionsprospekt Fehler vorhanden sind, negiert die DZ-Bank jegliche Vergleichsbemühungen, geschädigte Anleger aber nur mehr bis zum 31.12.2011 bei Zeichnung vor dem 01.01.2002 Zeit haben, ihre Schadensersatzansprüche durch verjährungshemmende Maßnahmen noch geltend zu machen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche auch auf die aktuelle Berichterstattung zur Entscheidung des OLG Stuttgart in Sachen DG-Fonds gegen die Südwestbank AG verweist, dort die Bank wegen pflichtwidriger Anlagefalschberatung zu Schadensersatz verurteilt wurde.

„Zwar finden sich in den aktuellen Presseberichten Möglichkeiten, in Sachen einer DG-Anlage auch ohne Prozessrisiko zu prozessieren; diese Aussage halte ich jedoch für bedenklich, als dass grundsätzlich jedem Prozess Prozessrisiken immanent sind, über welche ein Mandant auch grundsätzlich aufzuklären ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter. Infolge der kick-back-Rechtsprechung des BGH könnte die einem Anleger zuteil gewordene Anlageberatung schon nicht anlagegerecht gewesen sein, wenn dieser um die weiters von der agierenden Bank generierten Vertriebsprovisionen vor Zeichnung nicht in Kenntnis gesetzt war.

Demzufolge lohnt es sich auch und gerade im Hinblick auf die noch laufende Verjährungsfrist zum Jahresende auf jeden Fall, fachkundigen Rechtsrat einzuholen, der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. jedem betroffenen Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung anbietet.

Weitere Informationen unter info@schutzverein.org.


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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
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Tel: 0851-9884011
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Datum: 23.11.2011 - 16:26 Uhr
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Kategorie:

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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.11.2011

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