Anwalt Frankfurt und Anwalt Bad Homburg - Verkehrsrecht Frankfurt - Kanzlei Sachse

Anwalt Frankfurt und Anwalt Bad Homburg - Verkehrsrecht Frankfurt - Kanzlei Sachse

ID: 527362

Die Fahrerlaubnisverordnung



Anwalt Frankfurt - Anwalt Bad Homburg - Verkehrsrecht Frankfurt -  Kanzlei SachseAnwalt Frankfurt - Anwalt Bad Homburg - Verkehrsrecht Frankfurt - Kanzlei Sachse

(firmenpresse) - Aufgrund der zunehmenden Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts, sowie der Grundbestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes 1998 ergangene Fahrerlaubnis-Verordnung regelt, in sehr ins Einzelne gehenden Bestimmungen, das gesamte deutsche Fahrerlaubnisrecht.

Dies wurde auch deshalb nötig, weil in der Europäischen Union die internationalen Fahrerlaubnisklassen übereinstimmend eingeführt und in nationale Vorschriften umgesetzt werden mussten. In die Fahrerlaubnis-Verordnung sind somit insbesondere die Regelungen der verschiedenen Führerscheinrichtlinien der Europäischen Union eingearbeitet.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung enthält im wesentlichen Regelungen auf folgenden Gebieten:

die Grundregeln über die Teilnahme am Straßenverkehr (Verkehrstüchtigkeit)
das Führen von Kraftfahrzeugen
die Erlaubnispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
das Führen von Mofas
die Fahrerlaubnisklassen
die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Neu - und Wiedererteilung
die Sonderbestimmungen für das Fähren von Dienstfahrzeugen
die Fahrerlaubnis auf Probe
das Punktsystem
die Sonderbestimmungen für Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen und die Fahrgastbeförderung
die Fahrerlaubnisregister und das Verkehrszentralregister
die Anerkennung von Personen und Institutionen für bestimmte Aufgaben (Prüfer, MPU-Stellen, Ärzte, Fahrschulen, besondere Aufbauseminaranbieter usw.)
die Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Schließlich gehören zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine große Anzahl von Anlagen, die im einzelnen Regelungen enthalten, die für die Durchführung der Verordnung erforderlich sind. Die wichtigsten in den Anlagen geregelten Teilgebiete sind

die Mofa-Prüfbescheinigung


die Umtauschregeln für alte in neue Führerscheine
die Bestimmungen über die Mängel, die zu ganz oder teilweise fehlender Eignung führen können
die ärztliche Eignungsuntersuchung für Lkw- und Busfahrer
die Vorschriften über die Fahrerlaubnisprüfungen
die Führerschein-Muster
die auf dem Führerschein in Feld 12 einzutragenden Schlüsselzahlen (Auflagen, Einschränkungen)
die Bewertung in A- und B-Verstöße für die Probefahrerlaubnis
die Bewertung der Verkehrsverstöße für das Punktsystem
Voraussetzung für die Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung und die Grundsätze für die Durchführung der Eignungsuntersuchung.


Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht Frankfurt, Verkehrsrecht Bad Vilbel, Verkehrsrecht Oberursel und Verkehrsrecht Bad Homburg erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de - Anwalt Frankfurt und Anwalt Bad Homburg.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Als in Langen (Hessen), Frankfurt und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht



PresseKontakt / Agentur:

Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info(at)kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de



drucken  als PDF  Und sie kürzen doch Verunsicherung prägt den Finanzmarkt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.11.2011 - 03:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 527362
Anzahl Zeichen: 3562

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sachse
Stadt:

Lamgen


Telefon: 06103 / 2707599

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 316 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anwalt Frankfurt und Anwalt Bad Homburg - Verkehrsrecht Frankfurt - Kanzlei Sachse"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Anwaltskanzlei Sachse (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anwalt Offenbach - Anwalt Mörfelden-Walldorf - Verwaltungsrecht - Kanzlei Sachse ...
Die Genehmigungspflichtigkeit Eine Baugenehmigung benötigt man grundsätzlich für die Errichtung oder bei Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage. Was eine bauliche Anlage ist, wird allgemein in Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt. Danach sind alle Anlagen gen

Anwalt Offenbach - Anwalt Neu Isenburg - Familienrecht - Kanzlei Sachse ...
Da der Gesetzgeber die nichteheliche Lebensgemeinschaft, wie in den vorangegangenen Abschnitten gezeigt, weitgehend nicht geregelt hat und dies in absehbarer Zeit auch nicht zu tun gedenkt, liegt es nahe, dass die Partner ihre Beziehung durch einen Partnerschaftsvertrag selbst auf eine rechtliche Gr

Rechtsanwalt Frankfurt - Anwalt Bad Vilbel - Arbeitsrecht . Kanzlei Sachse ...
Befristete Arbeitsverträge enden grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Es bedarf daher keiner Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages, um sie zu beenden. Da der Arbeitnehmer einen weitreichenden Schutz gegen unberechtigte Kündigungen genießt und dieser Kündigungsschutz d


Weitere Mitteilungen von Anwaltskanzlei Sachse


Und sie kürzen doch ...
Zu der Debatte um den Einzelplan 17 (Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend) erklärt der Sprecher der AG "Strategien gegen Rechtsextremismus" der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix: Die Regierungsfraktionen lassen dem gemeinsamen Entschließungsantrag vom Dienstag kein

Emanzipation: Ministerin Steffens: Landesregierung zeigt Flagge - Bessere Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen ...
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November zeigt das nordrhein-westfälische Emanzipationsministerium Flagge und beteiligt sich an der Fahnenaktion von Terre des Femmes.

Damokles-Schwert Forderungsverjährung - und was Unternehmen dagegen tun sollten ...
Viele Unternehmen schieben einen Berg offener Forderungen vor sich her. Mangels personeller Ressourcen und Know-how wird die Bearbeitung im Unternehmen verschleppt; aus Angst vor den Kosten scheuen sich die Unternehmen, ihre offenen Forderungen professionellen Dienstleistern wie evocate Inkasso GmbH

Prosperia Vorstand Slobodan Cvetkovic wird Beirat der Deutschen Gesellschaft für Finanz- und Haushaltspolitik e.V. ...
Slobodan Cvetkovic, Vorstand der Prosperia AG, traf sich im Zuge einer Veranstaltung zur EURO-Krise der Deutschen Gesellschaft für Finanz- und Haushaltspolitik e.V. am 22. und 23. Oktober 2011 auf Schloß Fuschl/Hof bei Salzburg mit namhaften Vertretern der österreichischen Politik. Unter andere


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z