Pauschalreisen: Bundesrichter stärken Rechte aus ?Sicherungsschein?
ID: 528872
Pauschalreisen: Bundesrichter stärken Rechte aus "Sicherungsschein"
In dem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall buchten die Kläger Anfang 2009 über einen Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt, die Anfang 2010 hätte stattfinden sollen. Sie überwiesen, nachdem sie einen "Sicherungsschein" für Pauschalreisen erhalten hatten, jeweils 7400 Euro an den Reiseveranstalter. Anfang August 2009 teilte der Reiseveranstalter den Klägern mit, dass die Reise mangels Nachfrage ausfalle. Bereits einen Monat später wurde durch das Insolvenzgericht die Verwaltung des Vermögens des Reiseveranstalters angeordnet. Zur Rückzahlung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter kam es nicht mehr. Die Reisenden klagten gegen die im Sicherungsschein genannte Assekuranz auf Zahlung ? der beklagte Versicherer lehnte eine Erstattung jedoch ab. Die Reise sei nicht aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters ausgefallen, sondern wegen mangelnder Nachfrage. Ferner treffe die Kläger ein Mitverschulden, weil sie den Reisepreis bereits ein Jahr vor Beginn der Reise beglichen hätten, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Der BGH entschied in dritter Instanz unter Verweis auf § 651 k im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass eine Kausalität zwischen Insolvenz und Reiseausfall weder nach europäischem noch nach deutschem Recht bestehen muss. Es reiche aus, dass dem Reisenden vom Veranstalter der voraus gezahlte Preis nicht erstattet werden kann. In diesem Sinne seien auch die zu Gunsten der Kläger abgeschlossene Reisepreisversicherungen zwischen Reiseveranstalter und dem beklagten Versicherer auszulegen. Darin war ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung in § 651 k BGB Bezug genommen worden.
"Das Urteil zeigt, wie wichtig ein Sicherungsschein bei Pauschalreisen ist", kommentiert Oliver Joachimsthaler, Leiter des ARCD Reisebüros, das Urteil. Auch sei darauf zu achten, dass sich der Sicherungsschein ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen in § 651 BGB bezieht. Dies sei umso wichtiger, weil für Sicherungsscheine keine bestimmte Form vorgeschrieben ist.
Der Sicherungsschein sollte in jedem Fall folgende Angaben enthalten:
- Eindeutige Verpflichtung einer Versicherung oder Bank
- Veranstalter-Name (wie auf der Reisebestätigung angegeben)
- Gültigkeitsdatum
- Wiedergabe des gesamten Leistungsumfangs
Diese Meldung hat 3.038 Zeichen.
Abdruck honorarfrei. Wir freuen uns über ein Belegexemplar.
Über den ARCD
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr ? mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
Redaktion Auto Reise/ARCD
Silvia Schöniger
Redaktionsassistenz
Oberntiefer Straße 20
91438 Bad Windsheim
Telefon: +49 (0)9841 / 409 - 182
Telefax: +49 (0)9841 / 409 - 190
Email: schoeniger@arcd.de
Web: www.arcd.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 28.11.2011 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 528872
Anzahl Zeichen: 4844
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 250 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pauschalreisen: Bundesrichter stärken Rechte aus ?Sicherungsschein?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
- Rechtzeitig Reifen wechseln - Frostschutz für Kühlwasser und Scheibenwaschanlage - Türdichtungen mit Pflegesubstanzen behandeln Von O bis O - also von Oktober bis Ostern - lautet eine altbekannte Regel zum richtigen Einsatzzeitraum von Winterreifen. Doch damit ist es nicht
ARCD: Zehn Tipps für eine entspannte Urlaubsfahrt mit Kindern ...
Kinder vor Hitze und Zugluft schützen - Genügend Pausen einplanen - Kalte Tücher gegen Reiseübelkeit Für reisefreudige Eltern bringt es viele Vorteile, mit dem Auto in den Urlaub zu fahren: genügend Stauraum fürs Gepäck, Flexibilität am Urlaubsort, und man ist an keine festen
ARCD: Günstig am Flughafen parken ...
- Frühbucher-Rabatte übers Internet nutzen - Günstigere Parkplätze in Flughafennähe mit Shuttle-Transfer - "Park, sleep and fly"-Pakete als Alternative Bad Windsheim (ARCD), 1. Juli 2015 - Sein Auto während der Reise am Flughafen zu parken, schlägt schnell ein tiefe
Weitere Mitteilungen von ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland
CDU und FDP geben Parteifreunden in Berlin Ratschläge - GRÜNE: Sollten besser vor eigener Tür kehren ? entscheidend ist, was hinten raus kommt ...
"Selbstzufriedenheit ersetzt noch keine gute Politik für Hessen" lautet die Reaktion des Parlamentarischen Geschäftsführers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner, auf das heutige Selbstlob der hessischen Fraktionschefs von CDU und FDP in der Frankfurter Rundsc
Wahlen in Marokko: Wichtiger Schritt Richtung Demokratie ...
Zu den Parlamentswahlen in Marokko erklaert der zustaendige Berichterstatter fuer den Nahen Osten der SPD-Bundestagsfraktion Guenter Gloser: Die Wahlen sind ruhig und demokratisch verlaufen. Erstmals seit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung wurde wieder gewaehlt. Das ist eine wichtige Etappe
Bundesministerin Aigner präsentiert den höchsten Weihnachtsbaum Deutschlands auf dem Gipfel der Zugspitze ...
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat am Montag auf der Zugspitze in 2.962 Meter Höhe den höchstgelegenen Weihnachtsbaum Deutschlands präsentiert. Der aus Bayern stammende Weihnachtsbaum wird bis Heiligabend auf dem höchsten Berg Deutschlands erstrahlen. "2011 ist das Internati
Sri Lanka: Liebe in Zeiten des Bürgerkriegs ...
Eberhard Schmidt, 1939 in Berlin geboren, ist emeritierter Professor für Politikwissenschaft und lebt in Bremen. Bisherige Veröffentlichungen setzten sich mit Themen der Zeitgeschichte, der Umweltpolitik und den Arbeitsbeziehungen auseinander. Dies ist sein erster Roman. In "Liebe und Tod in




