Verbraucherinformationsgesetz: Enttaeuschung fuer Verbraucherinnen und Verbraucher
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Verbraucherinformationsgesetz: Enttaeuschung fuer Verbraucherinnen und Verbraucher
Mit der Verabschiedung der Vorschlaege der Regierungskoalition zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist die Chance fuer mehr Transparenz fuer Verbraucher in dieser Legislaturperiode endgueltig vertan. Die dringend notwendigen Aenderungen fuer mehr Verbraucherfreundlichkeit wurden nicht angegangen.
Weiterhin gibt es keinen Auskunftsanspruch fuer Verbraucher gegenueber den Unternehmen. Weiterhin gilt das VIG nicht fuer Dienstleistungen. Doch es fehlen nicht nur die noetigen Verbesserungen, es gibt sogar Verschlechterungen, zum Beispiel bei der Kostenregelung: So sollen kuenftig kostendeckende Gebuehren verlangt werden, wenn Anfragen zu Rechtsverstoessen 1.000 Euro ueberschreiten. Dies wird vor allem wichtige Multiplikatoren wie Journalisten, Umwelt- und Verbraucherverbaende treffen.
Ausserdem werden neue Spielraeume eroeffnet fuer die Verzoegerung oder Verweigerung von Informationen: So koennen Behoerden kuenftig die Bearbeitung von Auskunftsanliegen verweigern, wenn dadurch die ordnungsgemaesse Erfuellung ihrer Aufgaben beeintraechtigt wuerde. Und Proben muessen nun von mindestens zwei unabhaengigen Laboren untersucht werden. Das fuehrt garantiert nicht dazu, dass die Bekanntgabe von Ergebnissen beschleunigt wird.
Wir brauchen dringend eine neue Transparenzkultur:
Alltagstaugliche und verbrauchergerechte Informationsmassnahmen muessen als Chance begriffen werden. Sie duerfen nicht laenger als Behinderung, Pranger oder gar Gefahr fuer den Markt gelten - egal, ob es um Naehrwertampel, Offenlegungspflichten fuer Unternehmen, Restaurantbarometer oder die Veroeffentlichung aller amtlichen Ueberwachungsergebnisse geht. Das Verbraucherinformationsgesetz koennte dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Doch Schwarz-Gelb hat dieses Ziel verfehlt.
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Datum: 02.12.2011 - 16:00 Uhr
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