Jeder muss das Recht auf ein kostenloses Guthabenkonto haben

Jeder muss das Recht auf ein kostenloses Guthabenkonto haben

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Jeder muss das Recht auf ein kostenloses Guthabenkonto haben



(pressrelations) - Zur 1. Lesung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion "Recht auf ein Guthabenkonto einfuehren - Kontopfaendungsschutz sichern" erklaeren die zustaendigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling, Sonja Steffen und Kerstin Tack:

Die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, jedermann ein Girokonto zur Verfuegung zu stellen, ist gescheitert. Immer noch werden zu viele Menschen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und damit aus dem modernen Wirtschaftleben ausgegrenzt. Deshalb fordern wir einen bundesweiten gesetzlichen Anspruch auf die Eroeffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis.

In Deutschland haben rund 670.000 Verbraucher kein Girokonto und in lediglich acht Bundeslaendern sind die Sparkassen landesgesetzlich dazu verpflichtet, neuen Bankkunden ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfuegung zu stellen. Die seit 1995 existierende Selbstverpflichtung der deutsche Kreditwirtschaft hat in 15 Jahren zu keiner deutlichen Verbesserung gefuehrt. Besonders Buergern, deren Bonitaet schlecht ist oder die Kontopfaendungen zu befuerchten haben, wird regelmaessig die Eroeffnung eines Girokontos verweigert.

Auch die Einfuehrung des so genannten Pfaendungsschutzkontos ("P-Konto") hat an dieser Praxis nichts geaendert. Da die Banken nur verpflichtet sind, bereits bestehende Girokonten in pfaendungsgeschuetzte Konten umzuwandeln, wird der betroffene Personenkreis weiterhin vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgegrenzt.

Bei dem Umgang mit dem P-Konto sind zudem massive Maengel aufgetreten. Eine Vielzahl der Banken nutzt die Umwandlung in ein P-Konto fuer eine erhebliche Gebuehrenerhoehung und eine Reduzierung des Leistungsumfangs.

Bei diesen Maengeln ist besondere Eile geboten. Der bisherige Schutz von Kontopfaendungen tritt zum 1. Januar 2012 ausser Kraft. Damit sind die Buergerinnen und Buerger dann allein auf das P-Konto angewiesen. Wir duerfen nicht so lange warten, bis sich die Verbraucher den Banken gegenueber ihre Rechte eingeklagt haben - der Gesetzgeber muss sofort handeln und gesetzlich Klarheit schaffen.




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Datum: 02.12.2011 - 17:15 Uhr
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