Katzenkrankenversicherung: Schutz zum Wohle der Katze

Katzenkrankenversicherung: Schutz zum Wohle der Katze

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Wenn die Katze erkrankt, ist ein Tierarztbesuch meist unvermeidlich. Doch viele Tierhalter scheuen das Kostenrisiko. Zum Wohl der Katze deckt die Katzenkrankenversicherung die Heilbehandlung beim Tierarzt ab.



Top-Schutz für den Stubentiger bietet die KatzenkrankenversicherungTop-Schutz für den Stubentiger bietet die Katzenkrankenversicherung

(firmenpresse) - Mit großem Abstand vor dem Hund hat sich die Katze als beliebtestes Haustier in Deutschland etabliert. Der Stubentiger ist pflegeleicht und optimal für die Haltung in der Wohnung geeignet. Viele Menschen genießen die Gesellschaft ihres Stubentigers und sind bestrebt, ihm alles Gute zukommen zu lassen. Auch im Krankheitsfall soll die Samtpfote bestens versorgt sein. Um das Kostenrisiko einer tierärztlichen Behandlung zu mindern, bieten mehrere Versicherer schon seit Jahren die Katzenkrankenversicherung an.

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Eine Krankheit ist für die Katze und ihren Besitzer eine leidvolle Angelegenheit. Im schlimmsten Fall muss der kleine Vierbeiner wochenlang behandelt und mit Medikamenten versorgt werden. Das kostet natürlich viel Geld. Die Katzenkrankenversicherung bietet hier für die Gesundheit der Katze eine Menge Leistung: Arzneimittel werden in voller Höhe übernommen, weiterhin sind chirurgische Eingriffe im Leistungsumfang enthalten. Je nach Wahl der Katzenkrankenversicherung erfolgt eine Erstattung bei ambulanter Behandlung entweder mit 500 Euro pro Jahr oder sogar ohne Begrenzung.

Muss die Samtpfote in die Klinik, ist die Trennung von Frauchen oder Herrchen schon schwer genug. Katzen sind das sehr sensibel. Damit das Hauptaugenmerk dem kleinen Stubentiger gelten kann, werden in der Katzenkrankenversicherung die Kosten für einen Aufenthalt in der Tierklinik komplett bezahlt. So kann man sich ganz ohne Kostendruck der Gesundheit der Katze widmen.

Leistungen für die Vorsorge sind ab Versicherungsbeginn vorgesehen, dazu zählen z. B. die für Katzen notwendigen Impfungen oder auch die Wurmkur. Die Wartezeit für eine ambulante Behandlung beim Tierarzt beträgt - je nach Wahl des Tarifes - 30 Tage oder 3 Monate. Erleidet die Katze einen Unfall - und das ist bei ihrem Temperament nie ganz ausgeschlossen - erstattet die Katzenkrankenversicherung die Kosten für die notwendige Heilbehandlung ohne Rücksicht auf die Wartezeiten.



Die Katzenkrankenversicherung wird mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten angeboten. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren fallen die Beiträge natürlich etwas günstiger aus. Trotzdem bleibt der Service für den Verbraucher hier nicht auf der Strecke: Bei Verträgen mit einer langen Laufzeit besteht nach drei Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Aber auch die Varianten mit ein- oder fünfjähriger Laufzeit werden angeboten.

Ergänzend zur Katzenkrankenversicherung lässt sich auch noch das Kostenrisiko einer Operation absichern. So wird alles getan, damit die Samtpfote ihre sprichwörtlichen neun Leben kraftvoll und gesund genießen kann - auch im hohen Alter.

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