Neuregelung für Volksbegehren muss auch für Nachtflug-Initiative gelten
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Neuregelung für Volksbegehren muss auch für Nachtflug-Initiative gelten
"Der Verzicht auf die von der Volksinitiative geforderte Beschränkung des Nachtflugs ist aus meiner Sicht in hohem Maße verantwortungslos, da damit den Gesundheitsinteressen der Bevölkerung ein geringeres Gewicht eingeräumt wird als den Interessen nach möglichst langen Betriebszeiten des Flughafens.
Zunehmend in den Fokus rückt nun zudem die nächste Stufe der direkten Demokratie, das Volksbegehren. Der Initiative für ein umfassendes Nachtflugverbot muss die Möglichkeit eines Volksbegehrens nach den Übergangsregeln des derzeit in der Novellierung befindlichen Volksabstimmungsgesetzes eingeräumt werden. Dazu ist die Novellierung dieses Gesetzes zügig anzugehen. Die Neuregelung wird den Kommunen voraussichtlich erlauben, zusätzliche Eintragungsorte außerhalb von Ämtern einzurichten, zu einer längeren Eintragungszeit führen und die Option einer Briefwahl beinhalten.
Sollte nach einjähriger Wartezeit auch unser Antrag für ein umfassendes Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr abgelehnt werden, fordern wir die Landesregierung zudem auf, eine Bundesratsinitiative zur Verankerung von Nachtflugbegrenzungen im Luftverkehrsgesetz zu initiieren. Man kann nicht ständig Regulierungen auf Bundesebene fordern und dann selbst die Hände in die Taschen stecken", sagte MICHAEL JUNGCLAUS.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Datum: 07.12.2011 - 17:15 Uhr
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