SCHUSTER: Einsatz für Menschenrechte ist nie Kür, sondern immer ureigene liberale Pflicht
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SCHUSTER: Einsatz für Menschenrechte ist nie Kür, sondern immer ureigene liberale Pflicht
Die Einhaltung der Menschenrechte ist das Fundament für die demokratische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung jedes Landes. Menschenrechte gelten universell und dürfen daher nicht nur regional oder partiell eingefordert werden. Der tägliche Einsatz für Menschenrechte ist damit untrennbar verbunden mit den Menschen selbst. Die FDP-Bundestagsfraktion verfolgt das Ziel, dass Deutschland bei der Einforderung der Achtung von Menschenrechten weltweit eine glaubwürdige Position einnimmt. Daher hat die schwarz-gelbe Koalition den Menschenrechten auch ein eigenes Kapitel im Koalitionsvertrag gewidmet und bereits in einigen Punkten wortwörtlich umgesetzt. Der Einsatz von Menschen für Menschen zeigt sich auch in unserem konkreten Regierungshandeln.
Die parlamentarischen Initiativen der Regierungsfraktionen seit dem vergangenen Jahrestag der Menschenrechte können sich sehen lassen: So galt unser Bestreben der Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran und Belarus, der Situation in der DR Kongo, sowie der Rechte der Sinti und Roma. Wir haben die weltweite Abschaffung der Todesstrafe sowie mehr Religionsfreiheit weltweit gefordert.
Auf internationaler Ebene konnte die Bundesregierung große Erfolge erzielen, wie die Etablierung des Menschenrechts auf Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Resolution der Vereinten Nationen zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten. Diese Aufzählung zeigt, wie durch die Initiativen der schwarz-gelben Koalition das Engagement für die Menschenrechte fortgesetzt und kontinuierlich gesteigert wird. Diese Initiativen sind - wie auch die unseres Menschenrechtsbeauftragten Markus Löning ? breit gefächert und spiegeln den Anspruch der Bundesregierung wider, die Kohärenz der Menschenrechtspolitik in allen Aspekten staatlichen Handelns sicher zu stellen, denn leider sind die Probleme keinesfalls monothematisch oder örtlich beschränkt.
Mit dem "Menschenrechts-TÜV" liegt erstmals eine Strategie vor, die Menschenrechte als Querschnittsthema in allen Entwicklungsprojekten etabliert. Sie gilt als verbindliche Grundlage für die Arbeit des BMZ und seiner Durchführungsorganisationen. Alle Vorhaben der bilateralen Zusammenarbeit werden zukünftig auf ihre "Menschenrechts-Tauglichkeit" geprüft.
Wir Liberale werden selbstverständlich in unserem Einsatz für die Menschenrechte nicht nachlassen. Denn Menschenrechtspolitik ist ureigener Teil liberaler Außen- und Entwicklungspolitik.
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Datum: 09.12.2011 - 12:15 Uhr
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