Erbe: Schwarzgeldkonten im Ausland - was tun?
Hinterlässt ein Verstorbener Schwarzgeldkonten im Ausland, stellen sich für seine Erben schwerwiegende Fragen - und das gerade in einer emotional ohnehin oft angespannten Situation.

(firmenpresse) - Durch die Erbschaft von Schwarzgeldkonten macht sich nicht nur der Erblasser strafbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass für die Erben kein Handlungsbedarf bestünde. Diese haften für die Steuerschuld des Verstorbenen. Dies gilt auch, wenn der Erbe erst nachträglich Kenntnis von dem Schwarzgeldkonto erhält.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Das Problem an einer solchen Erbschaft besteht darin, dass der Erblasser nicht nur das Geld auf seinem nicht deklarierten Konto hinterlässt, sondern zudem seine Steuerhinterziehung "mitvererbt" wird. Erlangen die Erben Kenntnis von der Steuerhinterziehung des Erblassers, müssen sie diese dem Finanzamt anzeigen und die Angaben des Erblassers berichtigen.
Erfolgt keine Anzeige durch die Erben, machen diese sich ihrerseits der Steuerhinterziehung strafbar. Steuerstraftaten verjähren erst nach bis zu zehn Jahren - diese Frist gilt auch für verschwiegene Zinserträge, für die die Erben haften müssen.
Heikel kann die Erbschaft eines Schwarzgeldkontos werden, wenn eine Erbengemeinschaft erbt und Uneinigkeit bezüglich der Offenlegung gegenüber den Finanzbehörden besteht. Zeigt nämlich nur ein Erbe die Steuerhinterziehung im Rahmen einer Selbstanzeige an, erlangt derjenige zwar Straffreiheit. Die Miterben laufen dadurch aber Gefahr, wegen Steuerhinterziehung bestraft zu werden.
Bereits dieser Aspekt zeigt deutlich, dass sich eine Erbengemeinschaft wenn möglich geschlossen an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden sollte. Aber auch wenn innerhalb der Erbengemeinschaft keine Einigung zu erzielen ist, sollten Erben sich an einen Anwalt richten. Dieser wird die Sachlage umfassend rechtlich prüfen und gangbare Wege aufzeigen. Das Ziel muss sein, den Erben in der Legalität zu halten, bzw. ihn dorthin zurückzubringen.
Der Weg über eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dabei stets im Blick zu halten. Denn Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen empfindliche Strafen - das Gesetz sieht bis zu mehrere Jahre Freiheitsstrafe vor. Die konkret zu erwartende Strafhöhe hängt auch mit der Höhe der hinterzogenen Geldsumme zusammen: So kann etwa ab einer Hinterziehungssumme von 1 Mio. Euro sogar mit einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung zu rechnen sein.
Vor diesem Hintergrund zeigt sich deutlich, dass der frühzeitige Gang zu einem Rechtsanwalt in Fällen vererbter Schwarzgeldkonten im Ausland von großer Bedeutung sein kann. Betroffenen Erben ist deshalb ans Herz zu legen, sich in dieser Situation an eine Kanzlei mit Anwälten ihres Vertrauens zu wenden.
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Datum: 21.12.2011 - 09:30 Uhr
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