Hundehalterhaftpflicht zahlt bei Haftpflichtschäden durch den Hund

Hundehalterhaftpflicht zahlt bei Haftpflichtschäden durch den Hund

ID: 544623

Ein an Hundehalterhaftpflicht interessierter Kunde, der gerne vergleicht und seine Optionen bewertet, hat jetzt die Möglichkeit, diese Versicherung kostenlos im Internet zu vergleichen.




(firmenpresse) - Die Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter des Tieres vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden. Sie wird jedem Hundehalter empfohlen, in einigen Bundesländern ist sie für bestimmte Listenhunde ("Kampfhunde") gesetzlich vorgeschrieben. Das macht Sinn, weil nach § 823 BGB der Tierhalter für die durch den Hund verursachten Schäden in unbegrenzter Höhe haftet und in manchen Fällen - vor allem bei schwerwiegenden Personenschäden - diese Haftung aus eigenen Kräften nicht stemmen könnte. Es gibt verschiedene Anbieter der Hundehaftpflichtversicherung, deren Preise und Konditionen sich unterscheiden. Aus diesem Grund wird vor Abschluss ein gründlicher Vergleich empfohlen.


Hintergrund der Hundehaftpflichtversicherung
Oberflächlich betrachtet traut man manch kleinem Hund wirklich nichts Böses zu, aber es handelt sich um ein Tier mit Instinkten und unberechenbarem Verhalten. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt auch nicht nur, wenn Ihr Hund jemanden anfällt und beißt, das tun manche kleinen Hunde tatsächlich nicht. Aber er kann die teure Vase Ihres Nachbarn umwerfen, den Teppich einer Ferienwohnung ruinieren oder unerwartet über die Straße laufen und dabei einen schweren Verkehrsunfall verursachen. Das sind auch die am häufigsten regulierten Schäden der Hundehaftpflichtversicherung. Der Klassiker - der gebissene Briefträger - kommt hingegen nach eingängigen Statistiken Gott sei Dank nicht so häufig vor, wie der Volksmund behauptet. Wahrscheinlich sperren die meisten Hundehalter ihre Tiere rechtzeitig weg.
Sie als Hundehalter müssen für die entstandenen Schäden aufkommen, egal ob Sie eine persönliche Schuld tragen oder nicht. Deshalb heißt die Versicherung "Hundehalter"-Haftpflicht, weil allein das Halten des Tieres eine Gefährdung verursacht (genauso wie das Halten eines Kraftfahrzeuges). Sollte also trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas passieren, kommt die Hundehalterhaftpflichtversicherung für den Schaden auf. Das hat viele Vorteile, beispielsweise den Wegfall von Leine und Maulkorb, wo es nicht gesetzlich oder versicherungstechnisch (sehr selten) vorgeschrieben wird. Tierexperten und Tierschützer weisen darauf hin, dass diese Hilfsmittel bei den Hunden größtenteils negative Wirkungen erzeugen und es besser ist, auf sie zu verzichten. Die möglichen Schäden müssen jedoch versichert werden. Ein weiterer Vorteil der Hundehalterhaftpflichtversicherung ist derjenige aller Haftpflichtversicherungen: Sie wirken als passiver Rechtsschutz gegen unberechtigte Forderungen. Gerade als Hundehalter genügt ein missgünstiger Nachbar, um dem Hund Schäden zu unterstellen, die er in Wahrheit nicht verursacht hat. Die daraus resultierenden Forderungen wehrt die Hundehalterhaftpflichtversicherung auf eigene Rechnung ab.



Hundehalterhaftpflicht Vergleich
Neben den Beiträgen für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung siehe: Hundehalterhaftpflicht Vergleich müssen die Halter die Leistungen der Anbieter miteinander vergleichen. Das geschieht unter verschiedenen Gesichtspunkten. Die Höhe einer Selbstbeteiligung sollte genau bedacht werden, sie hängt sehr stark vom üblichen Verhalten des Tieres ab. Wenn ein Hund zu gelegentlichen kleinen Schäden neigt, die aber jeweils sehr preiswert zu regulieren wären, ist zu überlegen, ob eine Selbstbeteiligung zum Beispiel bis 300 Euro nicht die sinnvollste Lösung ist. Sie senkt den Beitragssatz und vermeidet eine Kündigung durch die Hundehaftpflichtversicherung, die nach gehäuften Schäden wahrscheinlich zwangsläufig erfolgen würde. Für Listenhunde verlangen die Versicherer oft, aber nicht in jedem Fall Sondertarife. Hier lohnt sich der Preisvergleich am meisten. Daneben sind Klauseln in den Versicherungsbedingungen zu beachten. Zum Teil findet sich noch der Leinenzwang, was bedeutet, dass die Versicherung für einen Schaden, den der nicht angeleinte Hund verursacht hat, nicht aufkommt. Meist ist diese Klausel - ebenso wie der Maulkorbzwang - nur noch bei Kampfhunden zu finden, oder es findet sich der Vermerk "Leinenpflicht gemäß gesetzlicher (auch regionaler) Bestimmungen". Diese Bestimmungen sind in den Hundeverordnungen der Bundesländer und teilweise auch der Kommunen geregelt.
Die Deckungssumme einer Hundehaftpflichtversicherung sollte so hoch wie möglich gewählt werden. Die Police wird gegenüber einer niedrigeren Deckungssumme nur unwesentlich teurer, dafür genießt der Hundehalter einen ungleich höheren Schutz.
Der Versicherungsumfang ist hinreichend definiert, er reicht über Mietsachschäden, Auslandsschutz, Fremdhüterrisiko bis zur Teilnahme an Wettkämpfen. Hier finden sich größere Unterschiede zwischen einzelnen Tarifen, ebenso hinsichtlich des Alters von Hund und Halter, das Einfluss auf den Tarif nimmt.

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Datum: 21.12.2011 - 18:25 Uhr
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