Medienfonds der Hannover Leasing: Verdachtsmomente gegen eine Landesbank und eine Großkanzlei?

Medienfonds der Hannover Leasing: Verdachtsmomente gegen eine Landesbank und eine Großkanzlei?

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(firmenpresse) - München, 04.02.2011. Laut einem Medienbericht haben sich Verdachtsmomente gegen eine Landesbank und eine Großkanzlei ergeben, in einen Betrug im Zusammenhang mit Medienfondsbeteiligungen des Anbieters Hannover Leasing verwickelt zu sein.

Wie nunmehr berichtet wird, soll dem Ermittlungsbericht der Steuerfahndung zu entnehmen sein, dass schon 2000 und 2001 bewusst Kapital der Anleger nicht in Filmproduktion floss sondern auf Konten, beispielsweise der Landesbank, transferiert wurde.

Falls sich die Vorwürfe bestätigen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und einem Standort in Zürich, die bereits zahlreiche Medienfondsanleger vertritt, würden sich die Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die Beteiligten erfolgreich durchzusetzen, deutlich erhöhen.

Wie die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits in Ihrer Pressemitteilung vom November 2011 berichtete, wurde den Anleger mehrerer Hannover Leasing Medienfonds mitgeteilt, dass die Finanzbehörden die Anfangsverluste aberkennen werden. Betroffen sind die Lord Dritte Productions Deutschland Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 114), die „SAM" Productions GmbH & Co. KG (Nr. 128), die „Unfaithful" GmbH & Co. KG (Nr. 129) sowie die „Shallow Hal" Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 130).
Die Finanzbehörden sind offensichtlich der Ansicht, dass eine verdeckte Festgeldanlage vorliege und die Gewinnerzielungsabsicht fehle. Aus diesem Grund, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist davon auszugehen, dass das Finanzamt München entsprechend geänderte Grundlagenbescheide für die Veranlagungszeiträume 2001 bis 2009 erlassen wird.
Für die zahlreichen Anleger der betroffenen Fonds stellt sich nun die Frage, wie sie sich weiter verhalten sollen, zumal Steuernachzahlungen regelmäßig mit 6 % p.a. zu verzinsen sind.
In nicht wenigen Fällen kommen vorliegend – neben möglichen Ansprüchen gegen die oben angesprochenen Anspruchsgegner - auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht, so Rechtanwalt Kainz. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger ordnungsgemäß über die mit der Kapitalanlage einhergehenden Risiken aufzuklären. Hierzu gehört beispielsweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf steuerrechtliche Risiken und auf die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung. Ferner ist der Anleger regelmäßig, so er die Kapitalanlage auf Beratung einer Bank hin erworben hat, über die versteckten Provisionen, die sog. Kick-Backs, aufzuklären.


Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung erhält der Anleger grundsätzlich als Schadenersatz die Differenz zwischen einbezahltem Eigenkapital und den Ausschüttungen sowie die steuerlichen Nachteile erstattet. Darüber hinaus wird regelmäßig auch ein entgangener Gewinn geltend gemacht, den man üblicherweise mit 4 % p. a. ansetzt.
CLLB Rechtsanwälte raten daher allen Medienfondsanlegern, die sich unzutreffend beraten fühlen, möglichst umgehend eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.

Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: +49-89-552 999 50, Fax.:+49-89-552 999 90, mail: kanzlei@cllb.de, web: http://www.cllb.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 04.01.2012 - 12:45 Uhr
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