Baufinanzierung: Neue Wohnraumförderung in Baden-Württemberg
Wohnraumförderung
Die Wohnraumförderung hängt in Baden-Württemberg von drei Kriterien ab: von der Anzahl der Kinder, dem Familieneinkommen und vom Wohnort. Die Einkommensgrenzen 2012 wurden angepasst, zukünftig gelten folgende Förderhöchstgrenzen, für einen Ein- und Zweipersonenhaushalt 44.835 Euro, danach steigen die Einkommensgrenzen je Person um weitere 8.500 Euro an. Lebt ein Schwerbehinderter mit im Haushalt, so erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 2.450 Euro. Im gleichen Zug wurden die Kredithöchstbeträge angehoben. So erhält der Antragsteller ein um zehn Prozent höheres Darlehen. Entscheidend für die Höhe des Baudarlehens ist der Ort des zu fördernden Objekts. Im ländlichen Raum beträgt die maximale Höhe des Darlehens beispielsweise bei einem Vierpersonenhaushalt 132.000 Euro, während in Groß- und Universitätsstädten ein Darlehen bis zu einer Obergrenze von 143.000 Euro gewährt wird. In jedem Fall wird aber auch die persönliche finanzielle Belastungsfähigkeit geprüft und der Kredit daran gegebenenfalls angepasst.
Weitere Kriterien der Wohnraumförderung
Förderfähig sind sowohl der Erwerb eines Altbaus als auch der Neubau. Eine Einschränkung gibt es aber hinsichtlich des Energieverlustes des Gebäudes. Bei einem Altbau wird erwartet, dass dieser die Anforderungen der Energiesparverordnung von 1995 erfüllt, respektive dieser Zustand muss durch ergriffene Maßnahmen erreicht werden. Neubauten fördert die L-Bank nur , wenn deren Energiestandard mindestens 30 Prozent unter den aktuellen Vorgaben durch die KfW liegt. Wer einen höheren Energiestandard - egal ob bei Altbau oder Neubau - erreichen will, der kann zusätzliche Fördermittel erhalten. Das Darlehen der Wohnraumförderung lässt sich mit den KfW-Förderprogrammen zusätzlich erhöhen.
Weitere Förderprogramme
Das Förderprogramm "Wohnen mit Kind" bleibt bestehen. Es richtet sich in erster Linie an Familien, die oberhalb der Grenzen der Wohnraumförderung verdienen. Auch hier gab es Änderungen zum Jahr 2012. Nun sind 100 Prozent der Ausgaben förderfähig, allerdings wurde der Darlehenshöchstbetrag auf 50.000 Euro herabgesetzt. Neu ist auch die monatliche Zahlweise für Zins und Tilgung.
Wohnen mit Zukunft
Dieses Förderprogramm ist neu. Es unterstützt vorwiegend energetische Maßnahmen bei Bestandsimmobilien und soll Eigentümern und Erwerbern den Zugang zu Fördermitteln erleichtern. Die Ausgestaltung des Kredites ist ähnlich dem des Förderprogramms "Wohnen mit Kind". Ziel des Programms ist es, den Einbau neuer Heizungsanlagen zu forcieren, die auf Basis erneuerbarer Energien heizen. Hierzu gehören insbesondere solarthermische Anlagen, Erdwärme und Biogas.
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Datum: 13.01.2012 - 11:55 Uhr
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