Solar Millennium AG – Antrag auf Insolvenz – Folgen für die Anleger

Solar Millennium AG – Antrag auf Insolvenz – Folgen für die Anleger

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KAP | Solar Millennium AG - Antrag auf Insolvenz-Folgen für AnlegerKAP | Solar Millennium AG - Antrag auf Insolvenz-Folgen für Anleger

(firmenpresse) - München, den 20.01.2012 - Der Schock, den die Insolvenzanmeldung der Solar Millennium AG in der Anlagebranche ausgelöst hat, klingt langsam ab. Nun ist es an der Zeit, das Gesamtbild zu betrachten und die richtigen Schritte zu ergreifen. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Volker Böhm in Nürnberg macht sich derzeit ein Bild von der Geschäftslage der Gesellschaft. Wie weitreichend der Skandal um die Solar Millennium AG tatsächlich ist, ist derzeit schwer abzuschätzen, nur eines ist sicher: Die Summen die hier im Spiel sind, bewegen sich in einem immensen Bereich.

Die Rechtsanwälte Anja Appelt und Thorsten Krause, die sich in der Kanzlei KAP Rechtsanwälte auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert haben, geben einen Überblick über den derzeitigen Ermittlungsstand: Die Solar Millennium AG hatte sich auf die weltweite Projektierung von Solarkraftwerken spezialisiert. In diesem Zusammenhang hat sie zur Finanzierung von zwei Projekten die geschlossenen Fonds Andasol Fonds GmbH & Co. KG und die Ibersol Fonds GmbH & Co. KG aufgelegt. Diese beiden Gesellschaften befinden sich nicht in Insolvenz. Nach Angaben der Solar Millennium AG wurden für das Andasol Projekt rund Euro 48 Mio. Kapital eingesammelt, das sich auf 3.569 Anteilseigner verteilt. Das Kraftwerk soll vor kurzem mit der Stromerzeugung begonnen haben. Anders dagegen beim Ibersol Fonds, der über rund Euro 6,6 Mio. eingesammeltes Kapital und 537 Anteilseigner verfügt. Bereits vor Insolvenzantragstellung der Muttergesellschaft ist dieses Fondsprojekt vorzeitig beendet worden. Die bisher eingesammelten Gelder befinden sich nun auf ein Treuhandkonto und sollen nach einer Beschlussfassung der Ibersol Fonds GmbH & Co. KG im Rahmen einer Rückabwicklung des Fonds wieder an die Fondsgläubiger ausgezahlt werden. Die Fondsanteilseigner sollen hierfür von der Fondsgesellschaft gesondert unterrichtet werden.

Nach Angaben von Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt sieht die Situation für die 16.000 Anleihekäufer ganz anders aus. Diese haben über sog. Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Solar Millennium AG ihre Gelder zur Verfügung gestellt und so die Projekte finanziert. “Über eine Inhaber-Teilschuldverschreibung gibt der jeweilige Anleger der Solar Millennium praktisch ein Darlehen. Die Firma verpflichtet sich, diese zu verzinsen und zurückzuzahlen – solange Geld vorhanden ist. Über Euro 200 Mio. hat die Solar Millennium AG auf diesem Wege eingesammelt”, berichtet Rechtsanwältin Appelt. “Für die Anleger der Inhaber-Teilschuldverschreibungen ist wichtig: Sie müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Hier müssen sie abwarten, dass das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird”, so Appelt weiter.



Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens soll nach Angaben der Gesellschaft voraussichtlich zum 01.03.2012 erfolgen. Erst mit Eröffnung der Insolvenz sind Fristen für die Forderungsanmeldungen zu beachten.

Derzeit sondiert Insolvenzverwalter Böhm die Lage und prüft in diesem Zusammenhang die geplanten Kraftwerksprojekte. Seine Aufgabe wird es sein, vorhandene Werte zu sichern und zu prüfen, wie ggf. im Bau befindliche Kraftwerksprojekte noch fertiggestellt werden können. Im Moment wird der Geschäftsbetrieb der Solar Millennium AG aufrechterhalten.

Darüber hinaus haben auch 14.000 Aktionäre ihr Geld der Solar Millennium AG anvertraut. Aktionäre haben zwar grundsätzlich die Möglichkeit im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu einer zumindest teilweisen Schadenskompensierung zu gelangen, allerdings ist hierfür Voraussetzung, dass alle anderen („vorrangigen“) Gläubiger zu 100 % befriedigt wurden. Eine 100 %ige Befriedigung sonstiger Gläubiger ist im Insolvenzverfahren so unwahrscheinlich, dass die Aktionäre mit einem Totalverlust rechnen müssen.

Was können Solar Millennium Anleger tun?

Für die Anlegerkanzlei KAP Rechtsanwälte in München ist bei der weiteren Vorgehensweise zur Schadenskompensierung des Anlegers danach zu unterscheiden, welche Form der Beteiligung er an der Solar Millennium AG gewählt hat.

Gläubiger der Solar Millennium AG, die sich an der Gesellschaft im Rahmen von Inhaber- Teilschuldverschreibungen beteiligt haben, müssen ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, sobald die Insolvenz eröffnet wurde. Hierfür gibt es nach Eröffnung der Insolvenz Fristen und Formalien, die laut Rechtsanwalt Thorsten Krause grundsätzlich zu beachten sind.

Anleger der Andasol Fonds GmbH & Co. KG und der Ibersol Fonds GmbH & Co. KG sollten unabhängig von der Insolvenz der Solar Millennium AG ebenfalls von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen hier im Rahmen von Schadensersatzansprüchen eine Schadenskompensierung zustehen kann. Hier ist insbesondere zu prüfen, inwieweit die Versprechungen des Beraters mit den Gegebenheiten übereinstimmen. Nach der Erfahrung von KAP Rechtsanwälten Appelt und Krause sollte insbesondere die Beurteilung des Risikos als auch die Darstellung des Fonds überprüft werden. Rechtsanwalt Krause weist darauf hin: “Wenn der Berater nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt oder einen etwaigen Interessenkonflikt offengelegt, so muss dieser den entstandenen Schaden ersetzen”.

Gleiches gilt auch für die Anleger der Aktien. Auch hier muss geprüft werden, inwieweit die Versprechungen des Verkäufers der Aktie mit der tatsächlichen Risikoeinstellungen des Anlegers in Einklang zu bringen sind.

Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Solar Millennium AG in Betracht kommen. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich von Interesse, was der Insolvenzverwalter Volker Böhm im Insolvenzverfahren der Solar Millennium AG weiter recherchieren wird. Besonders prekär ist, dass gegen einen der Gründer der Solar Millennium AG bereits wegen angeblichen Betruges bei einer Vorgängergesellschaft ermittelt wird.

KAP Rechtsanwälte raten betroffenen Anlegern, sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalts beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche zu prüfen.
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Datum: 20.01.2012 - 17:34 Uhr
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