Bundesfreiwilligendienst darf nicht verordnet werden
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Bundesfreiwilligendienst darf nicht verordnet werden
Auf den ersten Blick erscheinen die Zahlen der abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienst-Vertraege erfreulich. Allerdings heisst Quantitaet nicht gleich Qualitaet. Aufgrund des schnellen Gesetzgebungsverfahrens im vergangenen Jahr Klagen Traeger, Einsatzstellen und Freiwillige immer wieder von Schwierigkeiten und buerokratischen Hindernissen.
Auch eine andere Entwicklung koennte dazu beigetragen haben, dass die besetzten Bundesfreiwilligendienstplaetze sich derart stark erhoeht haben: In juengster Zeit haeufen sich die Anzeichen dafuer, dass unter anderem auch in Jobcentern und ARGEN fuer den Bundesfreiwilligendienst geworben wird. Inwieweit dieser Freiwilligendienst dort als arbeitsmarktpolitische Massnahme angepriesen wird und ob durch den Bundesfreiwilligendienst gar Arbeitsplaetze verdraengt werden, versucht die SPD-Bundestagsfraktion jetzt in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu ergruenden.
Fuer uns steht fest: Ein Freiwilligendienst - ganz gleich ob Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Oekologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst - ist eine besondere Form des Buergerschaftlichen Engagements, ein Orientierungs- und ein Bildungsdienst. Ein Freiwilligendienst darf nicht verordnet werden. Genau dies kann aber durch eine allzu starke Verquickung mit arbeitsmarktpolitischen Institutionen geschehen.
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Datum: 24.01.2012 - 17:01 Uhr
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