Innenminister Boris Rhein: Spielhallengesetz setzt deutliches Zeichen für Suchtprävention
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Innenminister Boris Rhein: Spielhallengesetz setzt deutliches Zeichen für Suchtprävention
Innenminister bringt Gesetzentwurf in den Landtag ein
Wiesbaden ? Die drastische Zunahme der Spielhallen von 550 im Jahr 2006 auf landesweit mehr als 850 im Jahr 2010 und die dadurch entstandenen Gefahren der Spielsucht für die Bevölkerung, machen ein staatliches Handeln erforderlich. Innenminister Boris Rhein hat heute den sorgfältig überarbeiteten Gesetzentwurf für ein hessisches Spielhallengesetz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Innenminister Boris Rhein: "Ich freue mich, dass wir das hessische Spielhallengesetz in der kommenden Woche in den Landtag einbringen. Mit diesem Gesetz lenken wir künftig den ausufernden Spielhallenbetrieb in geordnete und überwachte Bahnen. Wir gewährleisten eine noch bessere Suchtprävention und haben dem Spieler- und Jugendschutz eine herausragende Bedeutung eingeräumt."
Vom Land betriebenes Sperrsystem für Spieler
Das überarbeitete Spielhallengesetz sieht künftig einen Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle vor. Die Zusammenhängende Sperrzeit beträgt 6 Stunden. Mehrfachkonzessionen sind genauso untersagt, wie Werbung für den Spielbetrieb an der Außenfassade. Spielhallenbetreiber sind künftig verpflichtet Sozialkonzepte zu entwickeln oder von anerkannten Suchthilfeeinrichtungen zu übernehmen. Ebenso zwingt sie das Gesetz eine Videoüberwachung zur Kriminalprävention und besseren Aufklärung von Straftaten zu installieren. Einer der wichtigsten Punkte zur Suchtprävention, ist ein vom Land betriebenes Sperrsystem für Spieler, dem sich alle Spielhallenbetreiber anschließen müssen.
"Dieses Sperrsystem für Spielhallen ist deutschlandweit einmalig. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für die Suchtprävention. Zudem bekommen die Kommunen mit dem hessischen Spielhallengesetz einen sorgfältig erstellten Handlungsrahmen." Diesen Handlungsrahmen könne jede Gemeinde ? auch das sei im Gesetz vorgesehen ? in Ausnahmefällen auf die örtlichen Gegebenheiten anpassen, so Innenminister Rhein.
Zudem enthält der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung. Spielhallen, die bis zum Stichtag 28.10.2011 eine unbefristete Erlaubnis hatten, gelten für den Zeitraum von fünfzehn Jahren als erlaubt. Mit dieser Maßnahme beugt die Landesregierung möglichen Entschädigungszahlungen vor.
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Datum: 26.01.2012 - 13:00 Uhr
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