Bundesrechungshof provoziert neue Bürokratielasten
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Bundesrechungshof provoziert neue Bürokratielasten
Die Forderung des Bundesrechnungshofes, die bewährte und bürokratiearme Durchschnittssatzbesteuerung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe, und hier vor allem der Nebenerwerbsbetriebe, zu beenden, ist wider alle Vernunft und mit Fakten nicht begründbar. Zu dieser Einschätzung kommt der Fachausschuss "Nebenerwerbslandwirtschaft und Erwerbskombinationen" des Deutschen Bauernverbandes (DBV), nach dem sich der Ausschuss mit dem Vorwurf des Bundesrechnungshofes, die Durchschnittssatzbesteuerung sei nicht mehr zeitgemäß, auf seiner Sitzung am 26. Januar 2012 eingehend befasst hat. Er sieht in dem Vorschlag des Rechnungshofes zur Einführung eines alternativen Einkommenserfassungssystems ein neues Bürokratiemonster auf etwa 140.000 meist Nebenerwerbslandwirte zukommen. Unbegreiflich ist für die Vertreter der Nebenerwerbslandwirtschaft in den Landesbauernverbänden, dass ohne Not eine bewährte Vereinfachungsregelung abgeschafft werden soll.
Bei der Gewinnermittlung nach § 13a Einkommensteuergesetz können nicht-buchführungspflichtige kleinere Land- und Forstwirte mit weniger als 20 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und weniger als 50 Vieheinheiten ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln.
Anhand von zwei ausgewählten Einzelbetrieben und unter bestimmten Annahmen kommt der Bundesrechungshof zur zweifelhaften Erkenntnis, dass die tatsächlichen Gewinne mit der Durchschnittssatzermittlung nicht hinreichend erfasst werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium, das mit Hilfe des Testbetriebsnetzes die Gewinnerfassungsquote der 13a-Betriebe repräsentativ für alle Betriebe unter 20 Hektar und unter 50 Vieheinheiten ermittelt, kommt dagegen zum Ergebnis, dass der Gewinn zutreffend erfasst wird. Diese Tatsache wird vom Bundesrechnungshof offenbar geflissentlich ignoriert, kritisierte der DBV.
Vor allem Nebenerwerbsbetriebe brauchen auch in Zukunft diese effiziente und pauschale Form der Besteuerung nach § 13a Einkommensteuergesetz, stellte der DBV fest. Die Pauschalbesteuerung wurde aus Gründen der Steuervereinfachung für kleinere Betriebe geschaffen. An den betrieblichen Gegebenheiten hat sich in den letzen Jahren grundsätzlich nichts geändert.
Autor: Deutscher Bauernverband
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Datum: 27.01.2012 - 12:00 Uhr
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