Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Verbraucherrecht / Mietrecht
Wichtig für Vermieter: Reform der Trinkwasserverordnung
Trinkwasserverordnung, Fassung 2011
Hintergrundinformation:
Die neue Trinkwasserverordnung verschärft die Anforderungen an unser Trinkwasser, um Gesundheitsschäden vorzubeugen. Sie legt neue Grenzwerte fest - für biologische Verunreinigungen, aber auch für chemische Stoffe wie Schwermetalle oder Uran. Wer im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser an andere abgibt, hat mehrere Anzeige- und Untersuchungspflichten. Auch Vermieter sind betroffen: Denn die Vermietung wird generell als gewerbliche Tätigkeit angesehen. Dabei kommt es weder auf einen Gewerbeschein noch auf steuerrechtliche Kriterien an. Wer etwas Größeres als ein Zweifamilienhaus vermietet und das Warmwasser in einer sogenannten Großanlage erwärmt, muss nun den Bestand der Anlage sofort und jede technische Änderung oder Inbetriebnahme vier Wochen im Voraus dem Gesundheitsamt melden. Als Großanlage gelten Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen Abgang des Erwärmers und Wasserhahn. Dies trifft in der Regel auf jedes Mehrfamilienhaus zu. Deren Vermieter müssen jährlich an mehreren Zapfstellen im Haus von einem dazu ermächtigten Labor Proben nehmen und auf Legionellen untersuchen lassen. Dies sind Keime, die gut in stehendem, warmem Wasser gedeihen und Lungenentzündungen hervorrufen können. In Deutschland erkranken daran ca. 32.000 Menschen pro Jahr, 2.000 Fälle verlaufen tödlich. Die Untersuchungspflicht gilt nur für Gebäude, in denen Trinkwasser vernebelt wird - etwa in Duschen oder Klimaanlagen. Denn mit Legionellen infiziert man sich über die Atmung. Der Vermieter muss dem Gesundheitsamt und seinen Mietern das Ergebnis mitteilen. Werden Legionellen festgestellt, sind sofortige Gegenmaßnahmen Pflicht. Ab 1. Dezember 2013 müssen Wasserversorger und Vermieter ihre Kunden bzw. Mieter informieren, wenn noch Bleirohre im Leitungssystem verbaut sind. Wer die neuen Pflichten nicht beachtet, muss mit Bußgeldern oder gar einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen.
Trinkwasserverordnung, Fassung 2011
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Datum: 31.01.2012 - 10:05 Uhr
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