Allgemeinverbindlichkeit - Reform stößt auf Bedenken
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Allgemeinverbindlichkeit - Reform stößt auf Bedenken
Eine Reform in diese Richtung ist aber nicht ganz unproblematisch, weil diese Regel die negative Koalitionsfreiheit schützt. Nur wenn eine Mehrheit unter eine Tarifregelung fällt, soll diese Regelung auf Antrag der Tarifparteien auch auf die nicht tarifgebundene Minderheit übertragen werden können. Wird ein Tarifvertrag mit einer Tarifbindung von nur 20 Prozent für allgemein verbindlich erklärt, würde eine Minderheit der Mehrheit vorschreiben, wie hoch der Lohn ist oder wie lange gearbeitet werden darf.
Vermutlich wird die 50-Prozent-Grenze aber schon heute nicht durchgängig einhalten. Ein Ausweg wäre daher, einfach nur zu verlangen, dass ein Tarifvertrag "repräsentativ" ist, wie es die SPD vorschlägt. Dann könnte im Einzelfall entschieden werden, ob es auch aus sozialen Gründen gerechtfertigt ist, einen Tarifvertrag auf nicht tarifgebundene Betriebe und Arbeitnehmer auszuweiten. Die Allgemeinverbindlichkeit ist weitreichender als ein Branchen-Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, weil grundsätzlich alle Löhne verbindlich werden, nicht nur der unterste Tariflohn.
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Datum: 07.02.2012 - 12:00 Uhr
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