8. Boll Kinobeteiligungs- GmbH & Co KG u. Montranus 3. Beteiligungs- GmbH
CLLB-Rechtsanwälte erstreiten Schadenersatz gegen Comdirect Finance Privat AG für Anleger der Achten Boll Kinobeteiligungs- GmbH & Co KG und Montranus Dritte Beteiligungs- GmbH & Co Verwaltungs- KG
München, Berlin, 25.08.2008.
Anleger der Achten Boll Kinobeteiligungs- GmbH & Co KG und der Montranus Dritte Beteiligungs- GmbH & Co Verwaltungs- KG, aber auch die Anleger anderer Medien- und Filmfonds, denen die steuerlichen Verlustzuweisungen als sicher dargestellt wurden, können nach Auffassung von Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend machen, wenn die Berater nicht darauf hingewiesen haben, dass die Verlustzuweisungen möglicherweise seitens der Finanzämter nicht anerkannt werden.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte vor dem Landgericht Itzehoe für einen Anleger Klage eingereicht, dem von der Commerzbank Tochter Comdirect Finance Privat AG zugesichert wurde, dass die steuerlichen Verlustzuweisungen aus den beiden Medienfonds seitens der Finanzämter sicher anerkannt würden, obwohl bereits im Zeitpunkt der Beratung klar war, dass dies aufgrund der VIP Medienfonds III und IV und der dort erfolgten Aberkennung steuerlicher Vorteile keineswegs sicher ist.
Im Ergebnis konnte für den geschädigten Anleger im Rahmen eines Vergleichs folgende Lösung erzielt werden:
Der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger, der ursprünglich auf Rückabwicklung der gesamten Beteiligung klagte, behält gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages seine Fondsanteile und erhält, falls sich sein steuerlicher Schaden in der Zukunft noch vergrößern sollte, auch einen Teil dieses weiteren Schadens erstattet.
Eine Besonderheit des Falles lag darin, dass sich der Anleger von der comdirect Bank lediglich hat beraten lassen, die Beteiligungen jedoch später über einen anderen Anlagenvermittler erworben hat. Es ist jedoch seit langem anerkannte Rechtsprechung, dass eine Bank auch dann für Ihre Beratung haftet, wenn der Kunde sich die empfohlenen Produkte später nicht über die Bank, sondern anderweitig beschafft. Es ist der Bank nämlich erkennbar, dass der Anleger ihre Beratung zur Grundlage erheblicher Vermögensdispositionen macht. Dies genügt nach der Rechtsprechung für eine Haftung, die gerade nicht davon abhängt, dass der Kunde nach der Beratung durch die Bank, die Produkte auch über die beratende Bank erwirbt.
Anleger der beiden Medienfonds Achte Boll Beteiligungs- GmbH & Co. KG sowie Montranus Dritte Beteiligungs- GmbH & Co. Verwaltungs- KG sollten daher prüfen, ob Ihnen ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, weiter.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
Pressekontakt: RA István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de;
Web: www.cllb.de
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Datum: 27.08.2008 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: István Cocron
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München
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Politik & Gesellschaft
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Freigabedatum: 27.08.2008
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