Keine Verlaesslichkeit im Handeln
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Keine Verlaesslichkeit im Handeln
Auch bei der Zeichnung internationaler Vertraege geht es bei dieser Bundesregierung nach dem Motto: Was stoert mich meine Entscheidung von gestern - oder: Rinn in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Es gibt auch in diesem Bereich keine Verlaesslichkeit im Handeln. Am 30. November 2011 hat das Kabinett auf Vorschlag der Bundesjustizministerin entschieden, ACTA zu unterzeichnen. Am 8. Februar 2012 gilt dieser Beschluss nicht mehr - obwohl das Kabinett nichts anderes beschlossen hat.
Nach Auffassung von Leutheusser-Schnarrenberger muesste nun erst mal das EU-Parlament entscheiden, ob es ACTA wolle oder nicht.
Da die in dem Abkommen enthaltenen Regelungen teils Unionszustaendigkeiten, teils aber auch mitgliedstaatliche Kompetenzen beruehren, handelt es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen. Das heisst, Vertragspartei ist neben der europaeischen Union auch jeder Mitgliedstaat. Deutschland muss also eine eigene Entscheidung faellen und da ist die Frage
erlaubt: Wie hat die Bundesregierung die Verhandlungen der Europaeischen Kommission begleitet? Das Bundesjustizministerium als federfuehrendes Ministerium haette jederzeit den Verhandlungsstand und die verhandelten Inhalte bei der Kommission abfragen koennen. Wenn das schon unterblieb: Warum legt die Bundesjustizministerin jetzt nicht die Vertraege auf den Tisch und belegt, woraus sich der fehlende Gesetzgebungsbedarf fuer Deutschland ergibt? Es macht doch keinen Sinn, die notwendige und wichtige Debatte ueber den Schutz geistigen Eigentums im Internet durch Unklarheit und Geheimnistuerei zu emotionalisieren. Wichtig ist vielmehr eine rationale Diskussion um die noetige Durchsetzung der Urheberrechte auch im Internet.
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Datum: 13.02.2012 - 13:00 Uhr
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