Quelle muss teuren Fernseher für 199 € liefern
ID: 57782
Fehler bei der Preiseingabe gehen nicht immer zulasten des Verbrauchers – es kommt auf die Umstände an
Der Feuerwehrmann wollte sich damit aber nicht zufriedengeben und suchte die Anwaltskanzlei Bergfort in Essen auf. Nach Prüfung der Rechtslage erhielt er den Rat, die Firma Quelle auf Lieferung der beiden Fernsehgeräte zu verklagen – Die Klage hatte Erfolg. Denn das Amtsgericht Fürth verurteilte Quelle jetzt zur Lieferung der beiden Fernsehgeräte (Az.: 340 C 1198/08).
„Die meisten Konsumenten wurden durch die vielen Urteile in der Vergangenheit, die zuungunsten des Verbrauchers ausgegangen sind, abgeschreckt. Dieser Fall zeigt aber sehr schön, dass bei Preiseingabefehlern im Internethandel der Konsument nicht automatisch der Dumme ist. Es lohnt sich schon, den Fall von einem Anwalt genau prüfen zu lassen. Denn beim Vertragsrecht kommt es auf jede Stufe der Willenserklärung an. Vor allem muss man an Hand der Schriftstücke untersuchen, wie der Vertrag zu Stande gekommen ist. Derartige Fälle lassen sich nicht über einen Kamm scheren“, ermutigt Rechtsanwalt Clemens Bergfort aus Essen, die Verbraucher zum Gang zum Anwalt. Der Gang vors Fürther Amtsgericht gab dem Essen Rechtsanwalt Recht.,
Nach Auffassung des Gerichts stellt das erste Schreiben von Quelle, mit dem per E-Mail der Eingang der Bestellung bestätigt wurde, zwar noch keine Annahmeerklärung des Kaufangebots des 30 Jährigen dar. Mit einem zweiten Schreiben hat Quelle aber den Abschluss eines Kaufvertrages über die beiden Geräte gegen Vorkasse angeboten. Dieses Angebot wurde konkludent durch Zahlung des Kunden angenommen. Für das Gericht war es unerheblich, ob der im Internet genannte Preis auf einem Eingabefehler der zuständigen Mitarbeiterin beruhte und ob die später erklärte Anfechtung des Vertrages rechtzeitig war. Entscheidend war, dass Quelle selbst eingeräumt hat, dass der von Quelle angeführte Eingabefehler bereits vor dem Kaufangebot, Lieferung gegen Vorkasse, entdeckt worden war. Geschieht dies in dieser Reihenfolge, kann es nicht auf einem Irrtum beruhen. Quelle hat sich die Kenntnis der Vertriebsabteilung, die unstreitig informiert war, zurechnen zu lassen.
Von der Richtigkeit dieser Entscheidung war auch die Firma Quelle überzeugt, sie nahm davon Abstand, gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Fürth Berufung einzulegen und hat die beiden Fernsehgeräte inzwischen geliefert. Da das alte Modell bereits ausgelaufen ist, bekam der Kläger sogar 2 modernere Flachbildschirme.
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Datum: 03.09.2008 - 18:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 03.09.2008
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