CSA Beteiligungsfonds: CLLB Rechtsanwälte erstreiten Schadenersatz für geschädigten Anleger gegen di
Mit Urteil vom 28.08.2008 (Az.: 3 O 19/08) hat das Landgericht Regensburg einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der in Regensburg ansässigen Südfinanz AG eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG in Form einer kombinierten Einmal- und Ratenanlage erworben.
Auf Empfehlung einer für die Südfinanz AG handelnden Anlageberaterin hatte der Anleger eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG erworben. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine hochriskante und spekulative Unternehmensbeteiligung. Überwiegend werden die eingeworbenen Fondsgelder von der CSA in nicht börsennotierte Unternehmen und in derivative Wertpapiere investiert. Für Anleger der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG besteht daher das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage. Das Landgericht Regensburg hat in seinem Urteil die Beteiligung an der CSA daher zutreffend als spekulative Anlage mit sog. „Blind Pool Charakter“ qualifiziert. Solche Anlagen sind deshalb nach Auffassung des Landgerichts Regensburg nicht für die Altersabsicherung geeignet.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger war bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Beteiligung an der CSA mit Risiken verbunden ist, die zum Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals führen können. Stattdessen hat die für die Südfinanz AG handelnde Beraterin dem Anleger versichert, dass das eingesetzte Kapital in jedem Fall sicher und die Anlage daher für die Altersvorsorge geeignet sei. Da die für die Südfinanz AG handelnde Beraterin es jedoch unterlassen habe, auf die mit der Kommanditbeteiligung verbundenen Risiken hinzuweisen, habe die Südfinanz AG schuldhaft ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt. Es sei davon auszugehen, so das Landgericht Regensburg weiter, dass der Anleger bei richtiger und vollständiger Aufklärung über diese für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände die Beteiligung an der CSA nicht erworben hätte. Die mit der Beteiligung erzielten Steuervorteile musste sich der Anleger nicht schadensmindernd anrechnen lassen.
„Das Landgericht Regensburg hat damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG hochriskant und daher zur Altersvorsorge ungeeignet ist“, so Rechtsanwalt Ralf Steinmeier von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Das Urteil hat daher weitreichende Konsequenzen für alle Anleger, die sich an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG beteiligt haben. Dasselbe gilt jedoch auch für Anleger des Vorgängerfonds, des CSA Beteiligungsfonds 4, da dieser Fonds dieselbe Struktur einschließlich der damit verbundenen Risiken aufweist wie der CSA Beteiligungsfonds 5.
„Wir raten daher allen Anlegern der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Steinmeier, der für die Klagepartei das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg erstritten hat.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel: 089 552 999-50
Fax: 089 552 999-90
email: kanzlei(at)cllb.de
web: www.cllb.de
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Datum: 04.09.2008 - 09:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: István Cocron
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München
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Politik & Gesellschaft
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Freigabedatum: 04.09.2008
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