Die verschiedenen Formen der Haftpflichtversicherung
Ohne Haftpflichtversicherung geht es nicht. Zu schnell verläuft die Welt um uns herum und vor einem Schadensereignis ist keiner gefeit.
Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz für die ganze Familie(firmenpresse) - In Deutschland haben sich rund drei Viertel aller Haushalte mit der Haftpflichtversicherung geschützt. So soll vermeiden werden, dass im Schadensfall die eigenen Vermögenswerte gefährdet werden. Man muss aber grundsätzlich darüber im Klaren sein, dass allein die Privathaftpflicht nicht alle Alltagsrisiken decken kann. Für die unterschiedlichen Gefährdungsarten gibt es in der Regel auch eine spezielle Haftpflichtversicherung. Die bekannteste Form der Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflicht. Sie ist die wesentliche Absicherung im privaten Bereich und deckt das Kostenrisiko von Schäden für die ganze Familie ab.
Hunde- oder Pferdehalter benötigen eine separate Haftpflichtversicherung. Denn das Risiko der Tierhaltung kann nicht mit der Privathaftpflicht gedeckt werden. Grund: Die Haltung von Hunden oder Pferden stellt nach dem Gesetzgeber eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, man spricht hier von der Gefährdungshaftung. Somit wird in diesem Fall eine Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht benötigt.
Wer sich mit dem Gedanken anfreundet, endlich das eigene Haus zu bauen, darf den notwendigen Versicherungsschutz nicht aus den Augen verlieren. Denn als Bauherr ist man für alle Vorfälle verantwortlich, die sich auf der Baustelle ereignen. Sicherlich sind Bauunternehmer auch entsprechend abgesichert. Doch wenn diese z. B. ihre eigene Versicherung nicht bezahlt haben, stehen Sie als Bauherr schnell wieder in der Haftung.
Eigentümer von unbebauten Grundstücken oder Mehrfamilienhäusern müssen ebenfalls über den Sinn der Haftpflichtversicherung nachdenken. Kommen spielende Kinder auf dem Grundstück zu Schaden oder im Winter stürzt jemand auf dem nicht gestreuten Gehweg vor dem Mehrfamilienhaus, so haftet der Eigentümer dafür. In diesem Fall ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zwingend notwendig, um die Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter befriedigen zu können.
In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung in weiten Teilen keine Pflichtversicherung. Ausnahmen bilden die Kfz-Versicherung, die jeder Fahrzeughalter für seine Kraftfahrzeuge nachweisen muss. Darüber hinaus haben einige Bundesländer aber schon die Hundehaftpflicht zur Pflicht gemacht, damit Opfer von Hundeattacken im Schadensfall abgesichert sind.
Im Bereich der Privathaftpflicht hat es in den letzten Jahren immer wieder Erweiterungen oder Neuerungen gegeben. Wer über eine ältere Haftpflichtversicherung verfügt, sollte prüfen, welche Leistungen versichert sind. Mittlerweile sind Bausteine wie Mietsachschäden Standard. Auch der Aspekt der Forderungsausfalldeckung muss berücksichtigt werden. Diese sorgt im Schadensfall für die Übernahme der eigenen Ansprüche, wenn der Schädiger mittellos ist oder selber nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
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Datum: 28.02.2012 - 12:00 Uhr
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