Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe
ID: 584355
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe
Ausreichende Möglichkeit zur Selbsthilfe bei Bewilligung von Beratungshilfe in Parallelfällen
Die Beschwerdeführer in den miteinander verbundenen Verfahren sind jeweils Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Sie beantragten Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz, um Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes durchzusetzen. Das Amtsgericht bewilligte die Beratungshilfe nicht für jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, sondern erachtete es als ausreichend, wenn die Eltern - wie im Verfahren 1 BvR 1120/11 - bzw. der der im Haushalt lebende Partner - wie im Verfahren 1 BvR 1121/11 - Beratungshilfe erhalten. Minderjährigen Kindern könne als Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft Beratungshilfe nicht bewilligt werden, da sie weder einer rechtlichen Beratung bedürften noch eine solche in Anspruch nähmen. Soweit die Bedarfsgemeinschaft durch eines ihrer Mitglieder vertreten werde, sei nur diesem Beratungshilfe zu gewähren, da es allein berechtigt sei, die Überprüfung eines Verwaltungsaktes zu beantragen, die dann grundsätzlich hinsichtlich der gesamten Bedarfsgemeinschaft erfolge.
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die hiergegen erhobenen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer sind durch die Ablehnung von Beratungshilfe nicht in ihrem Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit verletzt, das eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes garantiert.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Im Rahmen des grundrechtlich garantierten Rechtsschutzes sind Unbemittelte nur solchen Bemittelten gleichzustellen, die bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die entstehenden Kosten berücksichtigen und vernünftig abwägen. Die Versagung von Beratungshilfe ist kein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit, wenn auch Bemittelte vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würden, einen Anwalt einzuschalten.
Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung kann allerdings nicht stets und pauschal mit der Begründung verneint werden, einem anderen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II sei Beratungshilfe für ein parallel gelagertes Verfahren bewilligt worden. Auch minderjährigen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft kann nicht generell mit dem Hinweis auf die gesetzliche Vertretung durch andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Beratungshilfe versagt werden.
Ist jedoch die Parallelität der Fallgestaltung offensichtlich und die in einem Fall erhaltene Beratung ohne Schwierigkeiten übertragbar, gebietet es das Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit nicht, Beratungshilfe in parallel gelagerten Fällen zu bewilligen. Aus der rechtlichen Beratung eines anderen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft lassen sich bei mehreren gleich gelagerten Fällen diejenigen Rechtskenntnisse ziehen, die eine sonst eventuell rechtlich anspruchsvolle Materie auch ohne juristische Vorbildung handhabbar machen können.
In den vorliegenden Verfahren waren die Amtsgerichte von Verfassungs wegen nicht gehalten, neben den Eltern bzw. dem Partner auch den zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Beschwerdeführerinnen und dem Beschwerdeführer Beratungshilfe zu bewilligen. Der Vortrag der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften in den Verwaltungsverfahren hatte jeweils dieselbe Zielrichtung, so dass die Beschwerdeführerinnen und der Beschwerdeführer die Beratung, die die Eltern bzw. der Partner erhalten haben, auf ihre eigene Situation übertragen konnten.
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 29.02.2012 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 584355
Anzahl Zeichen: 4183
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 359 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverfassungsgericht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Pressemitteilung Nr. 2/2016 vom 14. Januar 2016 Beschluss vom 16. Dezember 2015 1 BvR 685/12 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung für einen Abschnitt der Bundesautobahn A
75. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Dr. h.c. Renate Jaeger ...
Pressemitteilung Nr. 99/2015 vom 29. Dezember 2015 Frau Dr. h.c. Renate Jaeger, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, feiert am morgigen 30. Dezember 2015 ihren 75. Geburtstag. Die in Darmstadt geborene Jubilarin studierte Rec
In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger Amtspflichtverletzungen grundsätzlich eingerechnet werden ...
Hierzu lautet der Kurztext: In die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursacht wird und im Verhältnis zur Gesamtumlage nicht
Weitere Mitteilungen von Bundesverfassungsgericht
28. Februar: DHB-Pokal: Pflichtsieg - Termine ...
DHB-Pokal: 28:22 ? im Mai geht es nach Hamburg Die SG Flensburg-Handewitt hat es geschafft. Nach dem 28:22 (15:10) über den Zweitligisten TV Neuhausen steht sie zum achten Mal in ihrer Geschichte im Final Four, dessen Halbfinale am Donnerstagnachmittag ausgelost wird. Allerdings: Begeisterung
Milliarden für die Banken, Verarmungsprogramm für die Menschen ...
EZB macht sich zum Motor weiterer Umverteilung von unten nach oben Zu dem für den heutigen Mittwoch geplanten zweiten Tender der Europäischen Zentralbank erklärt das globalisierungskritische Netzwerk Attac: "Es ist ein Skandal, dass die EZB private Banken unbegrenzt und bedingungslos
BASF erhöht die Preise für Polymerdispersionen und Polymerpulver ...
Die BASF erhöht zum 01. März 2012 in Europa, Afrika und Westasien die Preise für Polymerdispersionen um 80 Euro pro Tonne und redispergierbare Polymerpulver um 140 Euro pro Tonne ? vorbehaltlich laufender vertraglicher Zusagen. Die Preisanpassungen sind aufgrund stark gestiegener Rohstoffkosten
Ihr Kind stottert? Elterntipps für den Alltag / Europäischer Tag der Logopädie am 6. März 2012 zum Thema Stottern ...
Etwa 5 Prozent aller Kinder erleben vor ihrem 12. Lebensjahr eine Phase des Stotterns. Meist tritt dies im Alter zwischen 2 und 6 Jahren erstmals auf. Etwa 75% dieser Kinder überwinden ihr Stottern innerhalb von ein bis zwei Jahren von selbst. Kernsymptome des Stotterns sind unfreiwillige Si




