EEG-Novelle bedroht Zukunftsmarkt
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Bundeswirtschaftsminister Rösler und Umweltminister Röttgen hatten sich in der vergangenen Woche auf grundsätzliche Änderungen des bis jetzt sehr erfolgreichen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt. Darin geht es vor allem um eine Kürzung der Fördersätze für Solarstrom und eine Klausel, anhand der Umwelt- und Wirtschaftsminister am Parlament vorbei auch die Vergütung für andere Erneuerbare Energien kürzen können. Sollte die sogenannte Verordnungsermächtigung tatsächlich unverändert durchkommen, verabschiedet man sich von der größten Stärke des EEG, der Planungssicherheit für Investoren.
Den Plänen zufolge sollen künftig nur noch 85 Prozent des Stroms aus kleinen Photovoltaik- Anlagen und 90 Prozent aus größeren Anlagen gefördert werden. Die vorgesehene Verordnungsermächtigung sieht vor, dass das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium eigenmächtig weitere Kürzungen vornehmen können, wenn die Ausbauziele in drei aufeinander folgenden Monaten über- oder unterschritten werden. Die Maßnahmen stehen im eklatanten Widerspruch zu der von der Bundesregierung angekündigten Energiewende.
Die Regierungsfraktionen werden die geplanten Änderungen in dieser Woche als eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Voraussichtlich am Donnerstag wird die erste Lesung im Bundestag stattfinden. In Berlin wird am heutigen Montag eine Großkundgebung von Gewerkschaften und Verbänden der Erneuerbaren Energien gegen die Änderungen stattfinden.
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Datum: 05.03.2012 - 13:55 Uhr
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