Schadensfall Griechenland: Der Staat haftet - Anlegeranwälte bereiten Klagen vor
ID: 593225
Rechtsanwälte haben eine Schutzgemeinschaft für Käufer von
Griechenland-Anleihen gegründet und vertreten die Forderungen von
mehr als 110 Griechenland-Anleihe-Opfern. Sie bereiten die ersten
Schadensersatzklagen gegen Banken und gegen den Staat Griechenland
vor.
Durch den Schuldenschnitt sind private Anleger, die griechische
Staatsanleihen gekauft haben, besonders betroffen. Sie verlieren nach
dem derzeitigen Stand der Dinge bis zu 90% ihres Investments.
Das muss nicht sein. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierte bundesweit tätige Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE
Rechtsanwälte hat eine Schutzgemeinschaft gegründet und vertritt
Griechenland-Anleihen-Geschädigte. Rechtsanwalt Matthias Gröpper:
"Die Betroffenen sind häufig falsch beraten worden. Wenn Ihnen die
Bank nicht gesagt hat, dass sie ihren ganzen Einsatz verlieren
können, haftet sie." Die Banken hätten spätestens seit der
Argentinien-Pleite wissen müssen, dass Staatsanleihen nicht sicher
sind.
Zudem könnte Griechenland haften. Der griechische Staat
beabsichtigt, die Investoren, die dem Schuldenerlass nicht
ausdrücklich zugestimmt haben, durch die rückwirkende Einführung von
Umschuldungsklauseln faktisch zu enteignen. Rechtsanwalt Gröpper:
"Das ist rechtswidrig. Zwischen Deutschland und Griechenland besteht
ein Investitionsschutzvertrag. Der Vertrag schützt die deutschen
Anleger bei Investitionen in Griechenland vor politische Risiken.
Griechenland muss die Anleger im Fall von Enteignungen entschädigen.
Und die Übersetzung des Schuldenerlasses für die übrigen Gläubiger
wäre unseres Erachtens ein Fall der Enteignung."
Die Forderungen müssen in den meisten Fällen in London, Washington
oder in Athen geltend gemacht werden. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
arbeitet mit amerikanischen, englischen und griechischen
Rechtsanwälten zusammen.
Griechenland ist pleite, ich bekomme so oder so kein Geld.
Rechtsanwalt Gröpper: "Das ist so nicht richtig. Der Staat hat
außerhalb seines Hoheitsgebiets erhebliches Vermögen. Man denke nur
an die Botschaften. Das sind wertvolle Liegenschaften. In einem
Prozess gegen Argentinien wurde für den Gläubiger einer
Argentinien-Anleihe ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt.
Das bringt Millionen. Das könnte im Zusammenhang mit der Durchsetzung
von Schadensersatzansprüchen gegen Griechenland auch denkbar sein."
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät: Geschädigte Anleger sollten ihre
Ansprüche von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Erfahrungsgemäß können
viele Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen.
Pressekontakt:
Schutzgemeinschaft Griechenland-Anleihen
Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Museumstraße 31
22765 Hamburg
Tel. 040/3808941-0
Fax. 040/3808941-29
kanzlei@bankrecht24.de
www.bankrecht24.de
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Datum: 12.03.2012 - 10:30 Uhr
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