Autogrammkarten für Ursula und Angela und für Arbeitslosengeld 1

Autogrammkarten für Ursula und Angela und für Arbeitslosengeld 1

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In diesen Tagen erhalten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen Autogrammkarten von zahlreichen deutschen Schauspielerinnen und Schauspielern aus Film und Fernsehen. Mit einer persönlichen Widmung fordern sie von den Politikerinnen, einen entschlossenen Schritt bei der Korrektur der Arbeitslosenversicherung zu wagen.



Autogrammkarten für Angela und UrsulaAutogrammkarten für Angela und Ursula

(firmenpresse) - In diesen Tagen erhalten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen Autogrammkarten von zahlreichen deutschen Schauspielerinnen und Schauspielern aus Film und Fernsehen. Mit einer persönlichen Widmung fordern Ulrich Noethen, Stefan Kurt, Benno Fürmann, Jasmin Tabatabai, Natalia Wörner und Jutta Speidel gemeinsam mit vielen anderen Kolleginnen und Kollegen einen entschlossenen Schritt bei der Korrektur der Arbeitslosenversicherung zu wagen. Weil Schauspieler in diese Versicherung einzahlen, müssen sie auch die Chance bekommen, daraus Leistungen zu erhalten. Dieser Appell geht auf die Initiative des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) zurück. Der BFFS fordert seit Jahren eine dringende Reformierung des Gesetzes für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch.

„Das Arbeitslosengeld-1-Gesetz für kurz befristet Beschäftigte, zu denen auch wir Film- und Fernsehschaffende gehören, greift nicht“, erläutert Heinrich Schafmeister, Mitglied des BFFS-Vorstandes, den Hintergrund der Autogrammkartenaktion. „Zwar soll nach dem Willen der Regierungsparteien in Kürze eine der restriktiven Hürden etwas abgemildert werden. Das reicht aber bei weitem nicht aus, um Künstlern und Kulturschaffenden im Falle der Beschäftigungslosigkeit einen Arbeitslosengeldanspruch zu ermöglichen.“

Nach jahrelangem Ringen und großem Engagement des BFFS trat im August 2009 eine erste Gesetzesänderung in Kraft. Eine vom BFFS beauftragte wissenschaftliche Studie belegte aber, dass dieses neue Gesetz nicht die erforderlichen Effekte erzielte und einer dringenden Nachbesserung bedarf.

Zum Hintergrund
Schauspieler zählen zu den kurz befristet Beschäftigten und zahlen als Angestellte während ihrer Engagements in die Arbeitslosenversicherung ein. Aufgrund ihrer berufsbedingt kurzen Engagements, die zwischen 3 Wochen und 5 Monaten dauern, haben sie aber kaum eine Chance, die vorgeschriebenen Anwartschaftszeiten zu erfüllen und Arbeitslosengeld 1 zu beanspruchen.


Das 2009 verabschiedete Gesetz für den vorgezogenen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 sieht daher vor, dass kurz befristet Beschäftigte, wie z. B. Schauspieler und Filmschaffende, bereits mit 180 statt 360 Sozialversicherungstagen in der 2-jährigen Rahmenfrist Anspruch auf Leistungen bekommen können.

Gleichzeitig enthielt die Neuregelung eine Reihe von hohen Hürden. Die zuständigen Behörden haben nun ermittelt, dass durch die Neuregelung in der geprüften 20-monatigen Laufzeit insgesamt nur 463 kurz befristet Beschäftigte Arbeitslosengeld 1 bekommen konnten – unter ihnen waren nur 199 Künstler und Kulturschaffende. Das Gesetz in der jetzigen Form verfehlt nach Ansicht des BFFS seine Wirkung vollends.
Die ursprünglichen amtlichen Prognosen gingen von 10.000 zusätzlichen Arbeitslosengeld-1-Empfängern und von Mehrkosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr aus. Tatsächlich mussten im zweiten Prüfjahr nicht mehr als 1,7 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben werden, 3,4% der ursprünglich veranschlagten Mehrkosten.

Die Vorhersagen waren daher weit übertrieben. Nach Auffassung des BFFS dürfte es seitens des Gesetzgebers daher bei der anstehenden Überarbeitung nun keine Bedenken mehr geben, das Gesetz deutlich nachzubessern.

Text der Autogrammkartenaktion
Liebe Frau Merkel,
Bitte machen Sie mehr als Symbolpolitik!
Wenn Sie wirklich die strukturelle Benachteiligung von Schauspielern und Filmschaffenden beseitigen wollen, dann machen Sie beim Anwartschaftszeitänderungsgesetz diesmal keine halben Sachen!
A)Erweitern Sie die 6-Wochengrenze auf mindestens 3 Monate und
B) schaffen Sie die willkürliche Verdienstgrenze ab oder erhöhen Sie sie mindestens auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung.
Auch berufsbedingt kurz befristet Beschäftigte haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und soziale Absicherung.
Haben Sie den Mut, uns wirklich zu helfen.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BFFS – Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V.
Der BFFS vertritt die Interessen der Film- und Fernsehschauspieler in Deutschland. Seit seiner Gründung im April 2006 stellt der Bundesverband mit über 2.000 Mitgliedern heute den größten Berufsverband der nationalen Film- und Fernsehindustrie.
Hauptanliegen ist eine erfolgreiche und im internationalen Kontext konkurrenzfähige Film- und Fernsehindustrie mit transparenten und fairen Regeln für alle Beteiligten. In dem Bewusstsein, dass Schauspieler Rückgrat und Gesicht einer wichtigen Branche mit hohem Zukunftspotential sind, pflegt der Bundesverband eine enge Vernetzung mit Politik, Sendern, Produzenten und anderen Filmverbänden.
Zu den Zielen des BFFS zählen die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen und verlässlicher sozialer Standards sowie die Förderung, Ermöglichung und der Schutz künstlerischer Qualität in Ausbildung und Produktion.



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Datum: 12.03.2012 - 16:52 Uhr
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