Handlungsbedarf bei Vorratsdatenspeicherung bestaetigt
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Handlungsbedarf bei Vorratsdatenspeicherung bestaetigt
Die Bundesregierung muss jetzt endlich einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.
Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die Regierung durch Nichtstun ein Ultimatum der EU-Kommission eingehandelt hat.
Leider ist die Bundesjustizministerin offenbar unfaehig oder nicht willens, die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Koalition zu einem tragfaehigen Kompromiss zusammenzufuehren.
Das geht zu Lasten einer effektiven Strafverfolgung.
Die Vorratsdatenspeicherung ist notwendig. Sogar der vom Bundesjustizministerium beauftragte Gutachter Prof. Dr.
Hans-Joerg Albrecht vom Freiburger Max-Planck-Institut hat heute im Rechtsausschuss auf Nachfrage der SPD bestaetigt, dass eine gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung dringend sei.
Deutschland solle nicht weiter zuwarten. Das von der Bundesjustizministerin gewuenschte Quick-Freeze-Verfahren sei kein tauglicher Ersatz fuer die Vorratsdatenspeicherung.
Damit werden die Aussagen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei der Vorstellung des Gutachtens des Max-Planck-Instituts deutlich relativiert. Die Justizministerin hatte erklaert, dass durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung keine Schutzluecken entstanden seien.
Bekanntlich war aber auf Wunsch des Ministeriums dieses Gutachten gegenueber einer Vorversion deutlich veraendert worden. Die klare Empfehlung an den Gesetzgeber, die Vorratsdatenspeicherung zu regeln, wurde beispielsweise gestrichen. Die Notwendigkeit dazu besteht aber trotzdem, wie der Gutachter in der heutigen Sitzung bestaetigt hat.
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Datum: 21.03.2012 - 18:00 Uhr
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