Münster: Landgericht verurteilt falsche Vogelzüchter zu 2 Jahren Haft - Täter plünderten Nester in ganz Europa - Richter spricht von "mafiösen Strukturen"
ID: 601434
Vogelhändler aus Metelen (NRW) wegen illegalem Handel mit aus der
Natur entnommenen Vögeln zu je zwei Jahren Haft auf Bewährung und zur
Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 95.000 Euro verurteilt
worden. Zusätzlich wurden beiden Angeklagten jeweils 250 Stunden
gemeinnütziger Arbeit auferlegt. Die 9. Große Strafkammer sah es als
erwiesen an, dass die beiden 59 und 63 Jahre alten Angeklagten
jahrelang gefangene Wildvögel als eigene Zuchterfolge deklariert und
anschließend mit hohen Gewinnen im Internet verkauft haben. Das
Bonner Komitee gegen den Vogelmord, das gegen beide Männer Anzeige
erstattet hatte, begrüßte das Urteil und sprach von einem "riesigen
Schaden", den die beiden selbsternannten Züchter in der Natur
angerichtet haben. Zum Verhängnis wurde ihnen eine Razzia des
Landeskriminalamtes, bei der im August 2007 insgesamt 270 geschützte
Vögel auf dem Grundstück von einem der beiden Angeklagten
beschlagnahmt wurden. Weiterhin wurden zahlreiche Karten mit
Brutplätzen seltener Vogelarten, Fangnetze sowie mobile Brutschränke
gefunden.
Wie Komiteesprecher Axel Hirschfeld mitteilt, sind die beiden
Männer in ganz Europa unterwegs gewesen, um die Nester seltener Arten
zu plündern. Unter anderem soll das Duo Eier und Jungvögel in
Spanien, Griechenland, Norwegen, Österreich sowie an der deutschen
Nord- und Ostseeküste entnommen haben. Zudem gibt es Hinweise, dass
auch Vogelschutzgebiete in Ungarn und dem Münsterland zwecks Eierklau
von den beiden Beschuldigten aufgesucht wurden. "Um die Eier und
Jungvögel unbemerkt nach Metelen zu schmuggeln, wurden speziell
umgebaute Fahrzeuge benutzt, in denen versteckt eingebaute
Brutmaschinen installiert waren", so Hirschfeld weiter
Staatsanwalt Björn Ohström hob in seinem Schlussvortrag die
gehobene Stellung der beiden Männer im "Nesträuber-System" in
Deutschland hervor. Der vorsitzende Richter sprach in der
Urteilsbegründung von "mafiösen Strukturen". Die illegal aus der
Natur entnommenen Tiere wurden laut Komitee von den Tätern
hauptsächlich auf der Internetplattform "Vogelnetzwerk.de" als
Nachzuchten angeboten. Unter anderem handelte es sich dabei um
Seeschwalben, Kampfläufer, Brachvögel, Regenpfeifer, Strandläufer,
Kiebitze, Schnepfen und Odinshühnchen. Wie ein vom Gericht bestellter
Gutachter feststellte, handelte es sich dabei zum großen Teil um
Wildfänge, die von den Angeklagten mit gefälschten Züchterringen und
Papieren ausgestattet und für bis zu 400 Euro pro Vögel verkauft
wurden.
"Dieser Prozess hat gezeigt, dass ein Teil der Vogelsammler-Szene
in Deutschland mit hochkriminellen Methoden arbeitet, um an Nachschub
für ihre egoistische Leidenschaft zu gelangen", so Hirschfeld. Der
Vogelschützer fordert deshalb strengere Kontrollen von Züchtern durch
die Behörden. Der für die Kontrolle der Zucht in Metelen zuständigen
Kreisverwaltung und den Betreibern von "Vogelnetzwerk.de", wirft das
Komitee völliges Versagen vor. "Angesichts der Seltenheit der
verkauften Tiere und der Vielzahl der Nachzuchten hätte man viel
früher misstrauisch werden müssen". Auslöser für den heute zu Ende
gegangenen Prozess waren Anzeigen von Vogelschützern, die sich über
die unglaublichen Zuchterfolge der beiden Metelener wunderten. Die
hatten im Prozess bis zuletzt behauptet, alle Vögel selber gezüchtet
zu haben. Erst am neunten Verhandlungstag brachen sie unter der Last
der Beweise zusammen und legten ein umfangreiches Geständnis ab.
Fotos und weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie im
Internet unter http://ots.de/ol5CF
Pressekontakt:
V.i.S.d.P: Heinz Schwarze, Komitee gegen den Vogelmord, An der
Ziegelei 8, 53127 Bonn,
Kontakt für Rückfragen und Fotos: Axel Hirschfeld
Tel.: 0228/665521 oder 0179 480 3805, Email: presse@komitee.de
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Datum: 22.03.2012 - 13:27 Uhr
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