Stellungnahme Nachtflugverbot

Stellungnahme Nachtflugverbot

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Stellungnahme Nachtflugverbot



(pressrelations) -
Michael Garvens, Vorsitzender der Geschäftsführung:

"Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat heute wie erwartet die Einführung eines Nachtflugverbots für Passagierflüge am Köln Bonn Airport in der Zeit zwischen 0 und 5 Uhr beschlossen. Diese Entscheidung entbehrt jeder Rechtsgrundlage, sie schadet dem Luftverkehrsstandort NRW und gefährdet Arbeitsplätze. Die damit beabsichtigte Lärmentlastung ist gering, denn im Passagierverkehr sind in aller Regel kleinere, moderne und lärmarme Flugzeuge im Einsatz.

Für die am Standort Köln/Bonn operierenden Luftverkehrsgesellschaften ist der heutige Beschluss ein Zeichen fehlender Verlässlichkeit, denn die heute gültige Nachtflugregelung, die den Passagierflug gestattet, war erst im Jahr 2008 von der Landesregierung bis 2030 verlängert worden. Auch die hier angesiedelten Frachtgesellschaften sind erheblich besorgt, inwieweit die Zusage, die Genehmigung für den Frachtverkehr nicht anzutasten, auf Dauer belastbar bleibt.

Die Situation, die zur Anordnung der Nachtflugverbote in Frankfurt und Berlin führte, ist mit der in Köln/Bonn nicht vergleichbar. Dort gab es Planfeststellungsverfahren, in denen es um den Neubau eines Flughafens oder einer Landebahn ging. In Köln/Bonn hingegen handelt es sich um einen unrechtmäßigen Eingriff in eine bestehende Betriebsgenehmigung.

Wir appellieren nun an den Bundesverkehrsminister, diesem Nachtflugverbot seine Zustimmung zu verweigern.

Die Flughafengesellschaft wird auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um die Lärmbelastung für die Bürger so gering wie möglich zu halten. Wir betrachten einen angemessenen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutzbedürfnis der Bürger für eine vorrangige Unternehmensaufgabe."


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drucken  als PDF  Landesregierung NRW beschließt Nachtflugverbot für Passagierflug­zeuge von 0.00 bis 5.00 Uhr & hält an den nächtlichen Frachtflügen in Köln/Bonn fest Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
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Datum: 17.04.2012 - 17:45 Uhr
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