"Warum wurde ich nicht eingestellt?"- Bessere Chancen für Diskriminierungsopfer nach EuGH-Urteil?
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD) informiertüber ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Wir sind gegen Diskriminierung(firmenpresse) - Jena, 20. April 2012. Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Auskunftsanspruch für Bewerber könnte für Diskriminierungsopfer bessere Chancen bieten, erklärt der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD).
Obwohl abgelehnte Bewerber nach wie vor keinen Anspruch auf Auskunft des Arbeitgebers nach den Gründen haben, könnte das Luxemburger Urteil mutmaßlich diskriminierten Bewerbern Vorteile bringen. Bislang hatten Betroffene die Möglichkeit zu klagen, wenn sie einen Verstoß gegen Vorschriften nach dem Schwerbehindertenrecht beweisen konnten, wenn eine Stellenausschreibung gegen die Vorschriften aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt, oder wenn ein Arbeitgeber öffentlich geäußert hat, keine Arbeitnehmer aus bestimmten ethnischen Gruppen einzustellen.
Mit dem Urteil des EuGH kommt nun eine weitere Möglichkeit hinzu: Die Verweigerung des Arbeitgebers über jegliche Information oder den Zugang zu Informationen über die Ablehnung.
Schlüssige Argumente kehren die Beweislast um
Mit der neuen Regelung kann es professionellen AGG-Klägern gelingen, die Beweislast vor den Arbeitsgerichten umzukehren. Kann der Bewerber schlüssige Gründe und Indizien für eine Ungleichbehandlung oder Diskriminierung vortragen, steht nun der Arbeitgeber in der Pflicht, diese zu widerlegen. Der Arbeitgeber muss also den Gegenbeweis antreten, dass er den abgelehnten Bewerber nicht benachteiligt hat. Ob Klagen wegen Informationsverweigerung vor den Gerichten Stand halten, obliegt allerdings weiterhin den Arbeitsgerichten und ist eine Einzelfallentscheidung. Und letztlich kann der Arbeitgeber vor Gericht immer noch beweisen, dass es sachliche Gründe für die Ablehnung der Bewerbung gab.
Ist das Urteil ein Schritt gegen die Diskriminierung? Was tun?
Das Urteil des EuGH ist nicht unbedingt ein Schritt gegen die Diskriminierung bei Bewerbungen, führt aber dazu, dass Menschen, die sich bei einem Prozess auf eine Benachteiligung berufen, bessere Karten haben. Der abgelehnte Arbeitnehmer sollte in jedem Fall beim Arbeitgeber nachfragen, ob die Stelle mit einem anderen Bewerber besetzt wurde und welche Kriterien den Ausschlag für diese Entscheidung gaben. Der Arbeitgeber ist zwar nach diesem Urteil noch immer nicht in der Pflicht Auskunft zu erteilen, die Verweigerung der Information kann vor Gericht aber - wie schon erwähnt - zu einer schnellen Umkehr der Beweislast führen.
DSD rät Diskriminierungsopfern den Gang zum Rechtsanwalt
Wer sich bei abgelehnter Bewerbung diskriminiert fühlt und überlegt gegen den Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen zu wollen, der sollte sich dringend Rat einholen.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
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Datum: 20.04.2012 - 12:20 Uhr
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