CAVIAR CREATOR: Bundesgerichtshof hebt Urteil wegen schweren Betruges gegen Frank Schaefer auf.
ID: 626136
Urteil an LG Düsseldorf zurückverwiesen
Caviar Creator betrieb bis 2010 die weltgrößten Kreislaufanlagen zur Störzucht und Kaviarproduktion in der Hansestadt Demmin in Mecklenburg-Vorpommern. Der Unternehmenssitz der Deutschlandniederlassung war Düsseldorf
Frank Schaefer war 2009 nach fast sechsjährigen ergebnislosen Ermittlungen in den USA verhaftet und zur U-Haft nach Düsseldorf überstellt worden.
Trotz "Geständnis" (der BGH setzte den Begriff in Anführungszeichen) wurde das Urteil mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Aus der Begründung des Gerichts: "Das Urteil hält sachlichrechtlicher Überprüfung nicht stand, weil die Feststellung des Landgerichts, die Aktionäre hätten die Aktien aufgrund einer Täuschung erworben, durch die Beweiswürdigung nicht belegt ist."
Frank Schaefer war nach dem Urteil in Revision gegangen und hatte damit nun Erfolg.
Der 3. Senat des Bundesgerichtshofes hat die "Die Sache ... zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen."
BGH-Aktenzeichen 3 StR 285/11 vom 31.1.2012
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Datum: 26.04.2012 - 18:01 Uhr
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