Doppelte Haushaltsführung: Steuersparmöglichkeit im Fadenkreuz der Finanzverwaltung
ID: 626466
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Eine große Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort führt bei
vielen Arbeitnehmern dazu, dass sie in der Nähe des Arbeitsorts eine
zweite Wohnung anmieten. In diesen Fällen lässt der Gesetzgeber den
Abzug der berufsbedingten Kosten im Rahmen der doppelten
Haushaltsführung zu. Für die Zweitwohnung am Arbeitsort können Miete
und Nebenkosten sowie ggf. auch Aufwendungen für die notwendige
Einrichtung in Schlaf- und Wohnzimmer, für das Bad und die Küche,
inklusive Geschirr und Elektrogeräte etc., angesetzt werden.
Für die Anerkennung dieser doppelten Haushaltsführung ist es
jedoch erforderlich, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen
des Arbeitnehmers nach wie vor am heimischen Wohnort befindet. Dort
muss sich der Arbeitnehmer finanziell und wirtschaftlich an der
Haushaltsführung beteiligen und diese Hauptwohnung auch regelmäßig
aufsuchen.
"Bei Ehegatten ist die wirtschaftliche Beteiligung an der
Haushaltsführung am Lebensmittelpunkt kein Problem", so Jörg
Strötzel, VLH-Vorsitzender. "Bei Alleinstehenden schaut die
Finanzverwaltung aber genau hin", so Strötzel weiter.
Sind alle steuerlichen Voraussetzungen der doppelten
Haushaltsführung erfüllt, können neben den oben genannten
Aufwendungen weitere Kosten abgezogen werden:
- Fahrtkosten: Für die wöchentliche Familienheimfahrt zum
Lebensmittelpunkt kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale
geltend machen.
- Verpflegungsmehraufwendungen: In den ersten drei Monaten der
doppelten Haushaltsführung kann zudem ein Pauschbetrag in Höhe von 24
EUR täglich angesetzt werden.
- Zweitwohnung: Auch Aufwendungen für die Wohnungsuche und den
Umzug in die Zweitwohnung können gegen Nachweis abgesetzt werden,
wobei auch die Rechnung für ein Immobilieninserat oder die
Maklerprovision vom Finanzamt anerkannt werden.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter "http://ots.de/IzW0D" zum
Download bereit.
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Telefon06321 49010
Telefax06321 490149
E-Mailpresse@vlh.de
Webwww.vlh.de / Presse
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Datum: 27.04.2012 - 09:53 Uhr
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