Pensionsrückstellungen und Pensionszusagen gefährden Unternehmenserfolg
Bilanzen befreien und Finanzierungslücken schließen, um die Altersversorgung zu sichern
Ziele sind dabei einerseits, die Bilanz zu befreien sowie bestehende Finanzlücken möglichst kostengünstig zu schließen und andererseits weiteren Schaden vom Unternehmen fern zu halten. Dazu gehören natürlich auch die Beseitigung von Schwach- und Fehlerstellen.
Ein gutes Beispiel ist der weit verbreitete Widerrufsvorbehalt in folgender oder ähnlicher Form, den viele Pensionszusagetexte beinhalten: Sollten sich die wesentlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Zusage verändern oder verschlechtern, behalten wir uns das Recht vor, die Pensionszusage zu kürzen oder ganz einzustellen.
Mit einer solchen oder ähnlichen Formulierung wird jede Insolvenzsicherung unterlaufen. Auch eine bestehende Verpfändung der Rückstellungen nützt in diesem Fall nichts, denn ein solcher so genannter insolvenzschädlicher Widerrufsvorbehalt kann im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens sogar zum Verlust der Rückdeckungswerte führen. Thorsten Kircheis, Vorstand der diz AG, dem bundesweit arbeitenden Spezialisten für Pensionslösungen, betont ganz klar: Im schlimmsten Fall verliert dabei der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Firma und seine Pension.
Mit jährlich über 350 Beratungen von kleinen und mittelständischen Kapitalgesellschaften und Konzernen un-terstützt die diz AG Unternehmen sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der ergebnisneutralen Auflösung der Rückstellungen aus der Steuer- und Handelsbilanz. Ziel ist die insolvenzfeste Auslagerung der Vermö-genswerte und damit die Entkopplung der Pension vom wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens.
Ein zusätzlicher Problempunkt bei der fehlerhaften Formulierung von Pensionsrückstellungen und -rücklagen kann eine verdeckte Gewinnausschüttung durch fehlerhafte Vertragstexte darstellen und so für Unternehmen und Unternehmer zum Teil erhebliche Steuerbelastungen hervorrufen. Typisch sind weiterhin Fehler im Bereich der Kapitalabfindungsoption: Bei Vorliegen einer so genannten steuerschädlichen Kapitalabfindungsoption sind die gebildeten Pensionsrückstellungen ergebniswirksam komplett aufzulösen. Das würde zwangsläufig zu einem außerordentlichen Ertrag und dadurch zu einer hohen Steuerlast führen.
diz AG-Vorstand Thorsten Kircheis sagt es dann auch ganz deutlich: Die von uns betreuten Unternehmen haben festgestellt, dass eine Reparatur und Heilung der Pensionszusagen nicht nur zweckmäßig, sondern sogar dringend angeraten war.
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Landsberger Allee 366
12681 Berlin
Tel.: +49 30 5659 25-0
E-Mail: info@diz.ag
Web: http://www.diz.ag
Über die diz AG: Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen diz AG ist eine deutschlandweit führende Beratungsgesellschaft für Mandate aus dem Klein- und Mittelstand sowie internationalen Konzernen. Das Leistungsspektrum umfasst die steueroptimierte und Liquidität schonende Auslagerung von Pensionszusagen, die Erarbeitung von Versorgungskonzepten der betrieblichen Altersversorgung und die Einführung bzw. Restrukturierung von Zeitwert-Konten, auch Lebensarbeitszeit-Wertkonten genannt. Als führender Dienstleister mit über zwanzigjähriger Fachkompetenz in der Firmengruppe begleitet die diz AG alle Prozesse von der Bestandsaufnahme über die Einführung bis hin zur laufenden Betreuung bei der innerbetrieblichen Umsetzung.
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Datum: 27.04.2012 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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