Sind Erfolgshonorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten für geschdädigte Kapitalanleger sinnvoll?
Interview mit Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, PWB Rechtsanwälte Jena
Beyer: Zuerst, nicht aufgeben. Ruhig die vorhandenen Ansprüche prüfen und eine Kosten-Nutzen-Analyse über den wirtschaftlichen Sinn der möglichen juristischen Vorgehensweise durchführen. Es müssen nicht immer sofort Klagen im Ausland angestrengt werden, manches mal ist die Inanspruchnahme der Niederlassung eines Kreditinstituts in Deutschland sinnvoller und auch erfolgreicher. Allerdings können US-Sammelklagen, wie im Fall „Lehman Brothers“, sehr aussichtsreich für die Kapitalanleger in Deutschland sein. Dies muss man im Einzelfall sehr genau prüfen.
all4press: Können sich die geprellten Anleger überhaupt noch Klagen leisten?
Beyer: Für den einen oder anderen Anleger können die möglichen Prozesskosten wirklich zu hoch sein. Aber glücklicherweise gibt es ja seit einigen Monaten die Möglichkeit, mit Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.
All4press: Wird dies Ihre Kanzlei den Mandanten anbieten?
Beyer: Ja, wenn dies die Mandaten wollen. Besonders im Fall „Lehman Brothers“ bieten wir – in Einzelfällen - den geschädigten Kapitalanlegern die anwaltliche Vertretung gegen ein Erfolgshonorar an.
All4press: Welche Voraussetzungen müssen für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars erfüllt werden?
Beyer: Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Geschädigten wegen ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung ihrer Ansprüche abgehalten würden. Wenn dies der Fall ist, können wir eine Erfolgshonorarvereinbarung abschließen. Dies prüfen wir in jedem Einzelfall. Ein pauschales Angebot an bzw. für alle Anleger gibt es nicht.
All4press: Weitere Voraussetzungen bzw. Bedingungen?
Beyer: Ja. Wir bieten die Vereinbarung eines Erfolgshonorars - vorbehaltlich der gesetzlichen vorgeschriebenen Einzelfallprüfung – ab einer Schadenssumme von 50.000 Euro an.
All4press: Was haben die Anleger von der Vereinbarung eines Erfolgshonorars?
Ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars könnten die Anleger beispielsweise nicht gegen die Banken klagen, die ihnen die Lehman Brothers-Zertifikate verkauft haben, und würden auf ihren Verlusten komplett sitzen bleiben. So haben Sie wenigsten die Chance, einen Teil der Investitionen wieder zurückzubekommen, ohne in Vorkasse gehen zu müssen.
All4press: Könnten Sie sich auch die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer vorstellen.
Beyer. Selbstverständlich. Gerade bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars bei hohen Schadenssummen könnten sich Rechtsanwälte und Prozessfinanzierer das Risiko teilen. Ich sehe hier ein großes Potenzial für beide Seiten.
All4press: Haben die geschädigten Anleger überhaupt eine Chance,wieder an ihr investiertes Geld zu kommen?
Beyer: Ich bin überzeugt, dass viele Anleger den Totalverlust ihrer Investitionen durch die Klagen oder außergerichtlichen Verhandlungen werden vermeiden können. Aber, ob sie das gesamte eingesetzte Geld zurückerhalten werden, ist unsicher. Dies wird sich vermutlich erst in den nächsten Monaten, vielleicht sogar erst in einigen Jahren zeigen. Allerdings, wer nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, kann auch seine Investitionen nicht vollständig zurückbekommen. Wer sich nicht kümmert, wird auf seinen Verlusten sitzen bleiben. Deshalb rate ich allen Anlegern, nicht klein beizugeben.
29. Oktober 2008
Das Interview führte die Medienagentur all4press aus Erfurt.
Philipp Wolfgang Beyer ist Gründer und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei PWB Rechtsanwälte Jena.
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Datum: 29.10.2008 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft
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Freigabedatum: 29.10.2008
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