Datenschutzverstöße können künftig teuer werden / 14. Konferenz zu Datenschutz- und Datensicherheit am 18. und 19. Juni in Berlin
ID: 630162
Strafrahmen bei Datenschutzverstößen deutlich zu erhöhen. Dann wären
Bußgelder bis zu 1 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten
Jahresumsatzes möglich und zwar auch dann, wenn die Verletzung des
Datenschutzrechts nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig erfolgt.
Schon bei "kleineren" Verstößen könnten drastische Strafen verhängt
werden.
Immer noch gehen viele Unternehmen mit sensiblen Informationen
grob fahrlässig um. Häufig könnte dies durch mehr
Informationsaustausch zwischen den verantwortlichen Stellen
verhindert werden. Bei der Fachkonferenz "DuD 2012 - Datenschutz und
Datensicherheit" treffen sich am 18. und 19. Juni zum 14. Mal
Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsverantwortliche zum
Gedanken- und Erfahrungsaustausch.
Zusätzlich zur Erläuterung und Diskussion der geplanten
EU-Datenschutzverordnung unter anderem mit dem Europäischen
Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx, ist die Agenda ist prall
gefüllt mit weiteren spannenden und aktuellen Themen. Prominente
Experten, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und
die Staatsekretärin des Bundesjustizministeriums, Dr. Birgit
Grundmann, werden anwesend sein und zu aktuellen Themen Stellung
nehmen. Der Landesbauftragte für den Datenschutz, Dr. Thilo Weichert,
wird über das aktuelle Thema Social Communities und Datenschutz
vortragen und Prof. Dr. Johannes Caspar wird diesen Beitrag um das
Thema Gesichtserkennung erweitern. Rechtsanwältin und Journalistin
Vilma Niclas erörtert das Thema Unsterblichkeit im Netz. Frank Rieger
vom Chaos Computer Club analysiert den Bundestrojaner und auch die
hochaktuellen Themen Cloud Computing und Beschäftigtendatenschutz
kommen nicht zu kurz.
Ausführliche Informationen:
im Internet unter www.computas.de
telefonisch unter 0221-590 11 64
Pressekontakt:
Stefanie Geuhs
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Datum: 03.05.2012 - 12:27 Uhr
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