NRW setzt neue Landesverordnung zur effektiveren Kontrolle von Gülletransporten in Kraft
NRW setzt neue Landesverordnung zur effektiveren Kontrolle von Gülletransporten in Kraft
Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Mist können als wertvolle Düngemittel Nährstoffkreisläufe schließen und ressourcenschonend Mineraldünger ersetzen. Gleichzeitig entstehen durch unsachgemäße Anwendung Risiken für Luft, Boden und Gewässer. Die Aufbringung ist daher auf 170kg Stickstoff pro Hektar und Jahr begrenzt, jeder Betrieb muss darüber hinaus Nährstoffbilanzen erstellen. Oft stehen die dafür notwendigen Flächen nicht mehr ausreichend im eigenen Betrieb zur Verfügung, daher werden Wirtschaftsdünger zunehmend in andere Betriebe mit ausreichender Fläche verbracht. Dazu kommen Gärreste aus Biogasanlagen oder Gülle und Importe von Hühnertrockenkot aus den Nachbarländern Niederlande und Belgien.
Um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Wirtschaftsdünger sicherzustellen, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine neue Landesverordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger in Kraft gesetzt. Mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt tritt die neue Regelung der Meldepflicht heute (7. Mai 2012) in Kraft. Die Meldungen müssen bis spätesten 31. März für das vorangegangene Jahr erfolgen; die Meldepflicht ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten zu erfüllen. Damit erhält die Landwirtschaftskammer als Überwachungsbehörde einen Gesamtüberblick über die in Verkehr gebrachten Mengen und kann diese mit den Nährstoffbilanzen der einzelnen Betriebe abgleichen. Auch die Importmengen aus den Niederlanden werden damit erfasst und ihre ordnungsgemäße Verwertung im aufnehmenden Betrieb kann kontrolliert werden.
Weitere Informationen:- Düngeverordnung des Bundes, Änderungsfassung vom 24.02.2012 (PDF, extern, 121 KB)
- Landesverbringungsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2012 Nr. 11 vom 7.5.2012 Seite 177 bis 194
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Datum: 07.05.2012 - 16:45 Uhr
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