Beitreibung von Justizkosten mit Hilfe privater Unternehmen: GRÜNE fordern Expertenanhörung

Beitreibung von Justizkosten mit Hilfe privater Unternehmen: GRÜNE fordern Expertenanhörung

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Beitreibung von Justizkosten mit Hilfe privater Unternehmen: GRÜNE fordern Expertenanhörung



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Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine parlamentarische Anhörung der Gesetzesvorlage der Landesregierung zur Einbindung von Privatunternehmen beim Justizkosten-Inkasso, um vielfältige Ungereimtheiten auszuräumen. Die CDU/FDP-Landesregierung möchte Auskunfteien, Adresshändler und private Unternehmen mit der Eintreibung von offenen Justizkosten befassen und hat eine entsprechende Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes vorgelegt. Nach Auskunft der Landesregierung könnten jährlich zweistellige Millionenbeträge von der Justizkasse nicht beigetreiben werden (13,5 - 15, 9 Millionen Euro in den vergangenen drei Jahren).

"Es macht durchaus Sinn zu überlegen, wie man diese Gelder eintreibt", erklärt Jürgen Frömmrich, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Landtag. "Aber die Landesregierung macht es sich hier zu leicht indem sie wieder mal hoheitliche Aufgaben privaten Unternehmen überträgt und glaubt, dann würde alles besser." Unklar sei etwa, warum nicht Gerichtsvollzieher mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet würden. Auch werde nicht sichergestellt, dass Auskunfteien Informationen über die Schuldner aus legalen Quellen bezögen.

Frömmrich weist darauf hin, dass nahezu alle relevanten Organisationen sich vorab gegen die Regelung ausgesprochen hätten: "Allein der Bundesverband der Inkasso-Unternehmer begrüßt natürlich die Regel. Bundesrechtsanwaltskammer, Notar- und Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Deutscher Anwaltsverein, sowie der Gerichtsvollzieherbund und der Beamtenbund sind sehr grundsätzlich dagegen."

In ihrer Stellungnahme hielte es etwa die Bundesrechtsanwaltskammer für "fraglich, ob die Regelung des § 4 Abs. 1 eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den mit der Weitergabe von Schuldnerdaten verbundenen Grundrechtseingriff" sei. Der Gerichtsvollzieher-bund habe zudem darauf hingewiesen, dass zumindest nach einem Zwischenbericht aus Baden-Württemberg, wo das Vorgehen bereits praktiziert werde, keine Mehreinnahmen gegenüber der traditionellen Gerichtsvollzieher-Eintreibung erzielt wurden.




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von Lothar Leuschen
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Datum: 30.05.2012 - 18:45 Uhr
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